25. 05. 2012
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Landgericht Köln lehnte Klage gegen Squeeze-Out ab
Mit ihrer erstinstanzlichen Entscheidung gab das Landgericht Köln am vergangenen Freitag grünes Licht.
Mehrere Aktionäre der Kölner Versicherungsgesellschaft hatten nach der
letzten Hauptversammlung am 26. Juni 2007 gegen die
Mehrheitsentscheidung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.
Damals beschloss die Hauptversammlung die restlichen Aktionäre der
Gesellschaft mit einer Barzahlung abzufinden. Neuer Großaktionär ist
die General Reinsurance Corporation.
Zugleich hat das Landgericht Köln in einem Eilverfahren in erster
Instanz dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben. Dabei stellten die
Richter fest, dass die erhobenen Klagen der Eintragung des Squeeze-out
in das Handelsregister nicht entgegenstehen. Gegen die Entscheidungen
des Landgerichts können die Kläger aber noch Rechtsmittel einlegen. Die
Eintragung der Abfindung von Altaktionären wird möglich, wenn und
sobald das Eilverfahren rechtskräftig erfolgreich abgeschlossen ist,
hieß es dazu abschließend.
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