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25. 05. 2012
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Landgericht Köln lehnte Klage gegen Squeeze-Out ab


20.07.2008 22:00 von:

Schlagwörter: Landgericht,Köln,Squeeze-Out,Kölnische Rückversicherung,Aktienrecht,Börse

Mit ihrer erstinstanzlichen Entscheidung gab das Landgericht Köln am vergangenen Freitag grünes Licht.   Mehrere Aktionäre der Kölner Versicherungsgesellschaft hatten nach der letzten Hauptversammlung am 26. Juni 2007 gegen die Mehrheitsentscheidung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben. Damals beschloss die Hauptversammlung die restlichen Aktionäre der Gesellschaft mit einer Barzahlung abzufinden. Neuer Großaktionär ist die General Reinsurance Corporation.

Zugleich hat das Landgericht Köln in einem Eilverfahren in erster Instanz dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben. Dabei stellten die Richter fest, dass die erhobenen Klagen der Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister nicht entgegenstehen. Gegen die Entscheidungen des Landgerichts können die Kläger aber noch Rechtsmittel einlegen. Die Eintragung der Abfindung von Altaktionären wird möglich, wenn und sobald das Eilverfahren rechtskräftig erfolgreich abgeschlossen ist, hieß es dazu abschließend.







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