25. 05. 2012
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Landgericht Köln prüft AGB der Banken
Vor dem Landgericht Köln ist derzeit ein gerichtliches Verfahren zwischen giropay und der in München ansässigen Payment Network AG anhängig. Nun hat das Bundeskartellamt seine Rechtseinschätzung in dem Streitfall vorgelegt. Im Kern geht es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bankhäuser und dem Rechtsverhältnis zu den so genannten bankenunabhängigen Direktüberweisungsdienstleistern. Die von der obersten deutschen Kartellbehörde vorgelegte Rechtsauffassung könnte nach Einschätzung des Münchener Finanzdienstleisters dazu führen, dass die AGB der Banken in dieser Frage für nichtig erklärt werden. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Banken einem dritten Finanzdienstleister den Marktzugang verwehren.
"Diese AGB haben sich vor allem auch gegen sofortüberweisung.de gerichtet und waren Ausgangspunkt der Klage von giropay - man wollte sofortüberweisung.de so vom Markt drängen. Wir sehen uns durch die Aussage des Bundeskartellamtes in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagt Payment Network AG Vorstand und CFO Dr. Jens Lütcke. "Der Versuch von giropay, mit Hilfe der AGB den Markt zu monopolisieren, wird daher nicht gelingen." Grund für die Ermittlungen des Bundeskartellamtes war das Verfahren der giropay GmbH gegen die Payment Network AG. Die giropay GmbH hatte im Januar 2010 Klage gegen die Payment Network AG wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. giropay warf der Payment Network AG vor, diese würde durch ihr bankenunabhängiges System sofortüberweisung.de gegen die AGB der Banken und Sparkassen verstoßen. Das Landgericht Köln hatte wegen der Ermittlungen des Bundeskartellamtes im Oktober 2010 das Verfahren ausgesetzt.
Die Plattform sofortueberweisung.de ist nach der jüngsten E-Commerce-Studie des EuPD aus dem vergangenen Jahr inzwischen mit 51,4 Prozent Marktanteil der Marktführer bei Online-Bezahlsystemen. Inzwischen greifen mehr als 17.000 Unternehmen, die E-Commerce im Internet betreiben, auf das Online-Payment von sofortueberweisung.de zu, hieß es dazu abschließend.
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