25. 05. 2012
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Landgericht Köln untersagt Wahlwerbung der Republikaner mit "Horst Schlämmer"
Die Republikaner dürfen ab sofort nicht mehr mit dem Antlitz der Kunstfigur Horst Schlämmer werben. Der Erschaffer, der Comedian Hape Kerkeling, hatte vor dem Kölner Landgericht am Montag per einstweiliger Verfügung erwirken lassen, dass der Wahlwerbespot der Republikaner-Kandidatin Uschi Winkelsett ab sofort nicht mehr ausgestrahlt werden darf. Die derzeitige Popularität des stellvertretenden Chefredakteurs vom Grevenbroicher Tageblatt werde unzulässigerweise zu Wahlwerbezwecken eingesetzt, argumentierte Kerkelings Anwalt Harro von Have.
Die beklagte Partei zeigte sich in einer ersten Stellungnahme uneinsichtig. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung warf die Parteispitze dem erfolgreichen Fernsehmann und Buchautor Humorlosigkeit vor. "Herr Kerkeling sollte sich gut überlegen, ob der von ihm beschrittene Weg nicht kontraproduktiv ist", zitiert die Zeitung die Partei. Im Wahlwerbespot ist die Kandidatin mit der Aussage zu sehen: "Nein, mein Name ist nicht Schlämmer. Und ich kandidiere auch nicht für die Spaßpartei." Auch an anderer Stelle im Werbespot wird auf die Kunstfigur Bezug genommen.
Bereits am vergangenen Freitag sei die Partei in dieser Sache abgemahnt worden. Wie der Rechtsanwalt Kerkelings weiter bestätigte, habe die Parteiführung bis zum gestrigen Urteil keine Reaktion gezeigt. Der Film "Horst Schlämmer – ich kandidiere!" läuft seit Ende August in den deutschen Kinos. Er hat inzwischen nach einem Ranking der media control gfx die 1-Million-Marke geknackt.
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