25. 05. 2012
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Landgericht Köln: Zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen Hellmut Trienekens
Zwei Haft auf Bewährung, so lautet das Urteil gegen den ehemaligen Kölner Müllunternehmer Hellmut Trienekens, das die Richter des Kölner Landgerichts am heutigen Dienstag sprachen. Das frühe Urteil kam wegen eines Teilgeständnisses zustande. Dies wirke sich strafmildernd aus, urteilten die Richter. Trienekens wurde bereits im Jahr 2004 wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt. Damals erhielt er zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von zehn Millionen Euro. Auch nach diesem Urteil wird der Ex-Mülunternehmer zur Kasse gebeten.
Mit dem Urteil wegen Untreue kommen weitere Millionenzahlungen auf den 72-Jährigen zu. So muss er neben einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro zusätzlich eine Bewährungsauflage in ähnlicher Höhe zahlen. Trienekens soll nach dem Stand der Ermittlungen in den 90er Jahren nachweislich sieben Millionen Euro in die Schweiz tranferiert und von dort aus "nützliche Aufwendungen" gezahlt wurden. So wurde beispielsweise der Geschäftsführer einer kreiseigenen Müllgesellschaft damals mit diesen Gelder bedacht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision gegen das Urteil eingelegt werden.
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