25. 05. 2012
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Landgericht Köln: Zwölf Jahre und Sicherungsverwahrung für 35-jährigen Stiefvater
Die Verhandlungen am Landgericht Köln gingen mit den Schlussplädoyers und dem anschließenden Urteil am heutigen Donnerstag zu Ende. Zwölf Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung, lautete der Richterspruch. Damit war das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die hatte am gleichen Tag eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert. Nach Auffassung der Richter habe der heute 35-Jährige sich in sieben Fällen nachweislich an seiner Stieftochter sexuell vergangen, sechs Fälle waren nach Ansicht der Richter besonders schwerwiegend. In ihrem Urteil kamen die Richter zur Einsicht, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Neben der Freiheitsstrafe sprach das Gericht dem Opfer auch einen Schadensersatz in Höhe von 45.000 Euro zu. Der Mann hatte mit seiner Stieftochter sogar ein gemeinsames Kind gezeugt, dass im August dieses Jahres zur Welt kam. Bereits im Jahr 2007 war die damals Zehnjährige mit Verletzungen im Intimbereich in ein Krankenhaus eingeliefert worden. In dem Verfahren prüft die Staatsanwaltschaft auch einen Anfangsverdacht gegen einen Mitarbeiter des städtischen Jugendamtes.
Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft unverändert konstruktiv
Die Stadt Köln verwies in einer Stellungnahme am heutigen Donnerstag erneut auf die Praxis der Unschuldsvermutung. Zum Sachstand selbst wollten sich die Verantwortlichen wegen des weiterhin laufenden Verfahrens nicht äußern. Stattdessen betonte das städtische Presseamt nochmals die Unterstützung der Stadt zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. "Die Staatsanwaltschaft wird im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sehr sorgfältig die Verfahrensweisen aller am Fall Beteiligten betrachten und bewerten. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung", hieß es in der heutigen Stellungnahme weiter.
Pro Jahr müssen die Mitarbeiter des Kölner Jugendamtes rund 10.000 Hinweisen und Meldungen auf den Verdacht einer so genannten "Kindeswohlgefährdung" nachgehen. "In jedem Einzelfall ist sorgfältig und angemessen zu reagieren. Die Mitarbeiter des Jugendamtes nehmen ihre Aufgaben mit großer Sorgfalt, außerordentlich hohem persönlichen Engagement und Verantwortung wahr", stellte die Stadtverwaltung klar. Der zum Zeitpunkt der ersten Meldungen zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes war zwischenzeitlich innerhalb der Stadtverwaltung versetzt worden. Das allerdings habe mit dem Missbrauchsverfahren nichts zu tun. Die Grüne seien grundsätzlicher bzw. psychologischer Natur, versicherten die Verantwortlichen abschließend.
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