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25. 05. 2012
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Landgericht weist "pro NRW" in seine Schranken


28.04.2010 14:38 von:

Schlagwörter: Köln,Landgericht,pro NRW,Engel der Kulturen,Merten,Landtagswahl

(js) Das kann teuer werden für die als rechtsextrem eingestufte "Bürgerbewegung pro NRW": Das Landgericht Köln hat ihr mit einer einstweiligen Verfügung verboten, den Burscheider Künstler Gregor Merten mit seinem Kunstwerk "Engel der Kulturen" in ihrer Zeitung für den Landtagswahlkampf abzubilden. Die entsprechende gerichtliche Verfügung ist pro NRW heute auf dem Postweg überstellt worden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Für Merten ist seine Arbeit "ein Symbol für Toleranz und Fremdenfeindlichkeit" – also genau das Gegenteil von dem, wofür "pro NRW" steht. Besonders infam: Das Umfeld des Fotos zeigt Anhänger von "pro NRW" und rückt damit auch den Künstler in deren Nähe. Gegen den Abdruck leitete der Künstler juristische Schritte ein.

Der "Engel der Kulturen" ist ein gut zwei Meter im Durchmesser großes Stahlrad, das die Symbole der drei monotheistischen Religionen zeigt: den jüdischen Stern, das christliche Kreuz und den islamischen Halbmond. In den nächsten Tagen will der Künstler damit die drei europäischen Kulturstädte 2010 besuchen: Essen, das ungarische Pecs und das türkische Istanbul. "Mit der gleichen Konsequenz, mit der wir auf verschiedenen Veranstaltungen von Pro-NRW den Engel der Kulturen dieser sogenannten ,Bürgerbewegung‘ entgegen gehalten haben, wehren wir uns auf das Entschiedenste, in deren Wahlkampfzeitung missverständlich benutzt zu werden", erklärt Merten. "Wir fühlen uns in dieser Hinsicht vom Landgericht Köln bestätigt und vertrauen auch weiterhin auf den Rechtsstaat."

Mertens Rechtsanwalt will nun auch wegen Verstoß gegen das Urheberrecht gegen "pro NRW" vorgehen. Er verlangt Lizenzgebühren für die rund 999.000 Zeitungsexemplare, die laut pro-NRW schon verteilt worden seien.

Die Ratsfraktion der Linkspartei rief in einer kurz danach veröffentlichten Presseerklärung die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt dazu auf, eingegangene pro NRW-Wahlkampfzeitungen zu melden. "Auch die Verteilung der Zeitung ist eine strafbare Handlung. Die Polizei ist dann gehalten, die Personalien der Verteiler aufzunehmen und ein Verfahren einzuleiten", schrieb die Partei in einer Stellungnahme nach der Zustellung der gerichtlichen Verfügung. "Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht. Zeitungen mit menschenfeindlicher Ideologie von faschistischen und rassistischen Kräften gehören eh in den Müll", kommentierte Özlem Demirel, Ratsfrau und Direktkandidatin der Linken für den Landtag.







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