25. 05. 2012
Seite drucken
LG Köln: Beschlüsse der Strabag-Hauptversammlung 2006 sind unwirksam
Das meldet der Nachrichtendienst ddp am heutigen Montag. Damit sind die getätigten Beschlüsse unwirksam.
Im Kern ging es bei den beanstandeten Beschlüssen um die Entlastung von
Vorstand und Aufsichtsrat sowie um die Wahl des Abschlussprüfers. Das
Gericht ordnete zudem an, dass ein Sonderprüfer Einblick in die Bücher
erhalten soll. Im Kern geht es um den Verdacht, dass bei der
35-prozentigen Strabag-Tochter Bauholding Beteiligungs AG
Ungereimtheiten aufgetaucht seien. Das Unternehmen betonte gegenüber
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung F.A.Z., dass das Gericht nur aus
formalen Gründen die Beschlüsse der Aktionärsversammlung aufhob.
Kläger war nach Angaben der F.A.Z. die Berliner Verbraucherzentrale für
Kapitalanleger (VZfK) unter Vorsitz des Rechtsanwalts Martin Weimann.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers seien Meldevorschriften auf der
Aktionärsversammlung nicht eingehalten worden. Dies habe in der Folge
dazu geführt, dass der österreichische Mehrheitsgesellschaft Strabag SE
auf der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt gewesen sei. Die
entsprechende Beschlussfassung sei damit ebenfalls unwirksam. Das
Mutterunternehmen hatte am gleichen Tag seinen Börsengang an die Wiener
Börse angekündigt. Mit den eingeplanten Einnahmen in Höhe von
geschätzten 1,35 Milliarden Euro sollte die weitere Expansion des
Baukonzern vor allem nach Osteuropa und Russland finanziert werden
sowie die Marktposition in Europa gesichert werden.
No code given


























