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25. 05. 2012
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LG Köln: Beschlüsse der Strabag-Hauptversammlung 2006 sind unwirksam


07.10.2007 22:00 von:


Das meldet der Nachrichtendienst ddp am heutigen Montag. Damit sind die getätigten Beschlüsse unwirksam.   Im Kern ging es bei den beanstandeten Beschlüssen um die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie um die Wahl des Abschlussprüfers. Das Gericht ordnete zudem an, dass ein Sonderprüfer Einblick in die Bücher erhalten soll. Im Kern geht es um den Verdacht, dass bei der 35-prozentigen Strabag-Tochter Bauholding Beteiligungs AG Ungereimtheiten aufgetaucht seien. Das Unternehmen betonte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung F.A.Z., dass das Gericht nur aus formalen Gründen die Beschlüsse der Aktionärsversammlung aufhob.  Kläger war nach Angaben der F.A.Z. die Berliner Verbraucherzentrale für Kapitalanleger (VZfK) unter Vorsitz des Rechtsanwalts Martin Weimann.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers seien Meldevorschriften auf der Aktionärsversammlung nicht eingehalten worden. Dies habe in der Folge dazu geführt, dass der österreichische Mehrheitsgesellschaft Strabag SE auf der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt gewesen sei. Die entsprechende Beschlussfassung sei damit ebenfalls unwirksam. Das Mutterunternehmen hatte am gleichen Tag seinen Börsengang an die Wiener Börse angekündigt. Mit den eingeplanten Einnahmen in Höhe von geschätzten 1,35 Milliarden Euro sollte die weitere Expansion des Baukonzern vor allem nach Osteuropa und Russland finanziert werden sowie die Marktposition in Europa gesichert werden.








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