25. 05. 2012
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Niederländer wegen Drogenhandels in Köln vor Gericht
Den beiden Angeklagtem wirft die Kölner Staatsanwaltschaft vor, in
großem Stil mit Marihuana gehandelt zu haben und dabei Millionengewinne
erzielt zu haben.
Eine 30-jährige Frau und ihr 41-jähriger Komplize müssen sich nun wegen
gewerbsmäßigen Handels mit Drogen verantworten. Die Dauer des Prozesses
liegt zunächst bei zwei Tagen, bei einem Geständnis könnten bereits am
morgigen Donnerstag die Urteile gesprochen werden.
Vertriebskanal Internet
Bei ihrem Geschäft mit dem Handel von Marihuana nutzten die beiden
Niederländer das Internet. Auf einer entsprechenden Plattform konnten
sich Kunden mit einem Passwort einloggen und ihre Drogenbestellung
online erledigen. Die Mindestbestellmenge lag im Kilogrammbereich.
Insgesamt 983 Großabnehmer aus ganz Deutschland standen auf der
Kundenliste des Pärchens. Dabei erzielten die beiden Angeklagten
Spitzenpreise von bis zu 7800 Euro pro Kilogramm, insgesamt soll so
eine Summe im siebenstelligen Euro-Bereich zusammen gekommen sein.
In Kleve, wo die beiden ein Bankkonto hatten, fiel das Geschäft
schließlich auf. Einer Bankangestellten fielen die vielen Überweisungen
mit hohen Summen auf, sie meldete die ungewöhnlichen Kontobewegungen,
weil sie Geldwäsche vermutete. Die alarmierte Polizei stießen dabei
auch in den Niederlanden auf einen schwunghaften Internethandel und
stellten schließlich ein Auslieferungsgesuch. Die niederländischen
Behörden kamen dem schließlich nach. Auch die meisten der 983 Kunden
müssen sich auf ein bevorstehendes Verfahren einstellen. Das
Höchststrafmaß liegt bei 15 Jahren.
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