25. 05. 2012
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Oberlandesgericht erwägt Verfahrensaussetzung
Der 18. Zivilsenat des Kölner Oberlandesgerichtes hat am heutigen Donnerstag erneut über die Berufungen von drei Leihgebern an das Historische Archiv der Stadt Köln verhandelt. Nach Auskunft des Gerichts könnten die Verfahren sogar eingestellt werden. Die klagenden Parteien machen im Wege einer so genannten Feststellungsklage Schadensersatz wegen der Zerstörung von Gegenständen geltend, die sie dem Historischen Stadtarchiv zur Verwahrung gegeben haben. Dabei handelt es sich ausschließlich um kostbare Güter von drei Privatfamilien. Darunter befanden sich unter anderem Orginalschriften eines bekannten Kölner Soziologen, Dokumente aus der Hinterlassenschaft eines berühmten Musikers sowie bedeutsame Urkunden zur Kölner Stadtgeschichte. In erster Instanz hatte das Landgericht die Klagen der drei Familien abgewiesen. Dagegen hatten die Kläger Berufung vor dem Kölner Oberlandesgericht eingelegt.
Die Richter des 18. Zivilsenats stehen nun vor einer wichtigen Entscheidung. Die erste Möglichkeit liegt darin, nun sofort ein Sachverständigengutachten einzuholen, das die Ursachen der Einsturzkatastrophe klären soll. Die zweite Möglichkeit wäre eine Aussetzung des Verfahrens, bis die ermittelnde Kölner Staatsanwaltschaft sich zu den Ursachen des Einsturzes äußert. In der Sache selbst deuteten die OLG-Richter jedoch an, dass sie sich sehr wohl eine Schadensersatzzahlung der Stadt an die Geschädigten vorstellen könne. Die Entscheidung hänge unter anderem von der zentralen Frage ab, ob die Stadt selbst nach dem Auftreten von Setzungsrissen im Gebäude des 1971 errichteten Archivs weitere Untersuchungen hätte in Auftrag geben müssen. Auch als die Messergebnisse am 5. Februar vergangenen Jahres bekannt wurden, hätten weitere Expertisen hingezogen werden können, deuteten die Richter an. Auch das Oberlandesgericht will zur rechtlichen Beurteilung dieser Fragen einen Sachverständigen einsetzen.
Der 18. Zivilsenat hat seine Entscheidung in der Sachen für den 9. Dezember dieses Jahres angekündigt. Für beide Seiten wäre ein Aussetzen der Verhandlung deutlich preiswerter als eine Fortsetzung der Verhandlungen, so der abschließende Hinweis des Vorsitzenden des 18. Zivilsenats, Dr. Burkhard Gehle.
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