25. 05. 2012
Seite drucken
Oberlandesgericht verbietet Baumarktkette das Rabatt-Würfeln
Der Kunde sollte dabei vor dem Bezahlen an der Kasse um die Höhe des
ihm zukommenden Rabattes würfeln können. Ein Verbraucherverband hatte
daraufhin eine einstweilige Verfügung beantragt, dem das Gericht nun
stattgab. Darin hatten die Verbraucherschützer das sofortige Ende der
Aktion verlangt. Der Baumarktbetreiber hatte Anfang des Jahres
Zeitungsanzeigen mit dem Inhalt geschaltet, dass Kunden im Rahmen der
Aktion "Das Große Rabatt-Würfeln" an der Kasse fünf, 15 oder 25 Prozent
Rabatt auf die getätigten Einkäufe gutgeschrieben bekommen könnten.
Nieten sollte es nicht geben, die fünf Prozent sollten auf jeden Fall
garantiert sein, so das nun verbotene Werbeangebot.
Spieltrieb des Kunden wird ausgenutzt
In seiner Urteilsbegründung sah der Senat in der Werbeaktion eine
"unlautere Wettbewerbshandlung," weil die Teilnahme an dem
Rabattwürfeln von einem vorherigen Einkauf im Baumarkt abhängig gemacht
werde. Die Aktion sei darauf angelegt gewesen, dass der Kunde die zuvor
ausgewählte Ware auf jeden Fall abnehmen solle, egal ob sein
"erwürfelter" Rabatt fünf, 15 oder 25 % betrage. Dies ergebe sich
daraus, dass der Knobelvorgang an die Kasse verlegt werde. In
rechtlicher Hinsicht solle der Kunde spätestens dann zur Abnahme der
Ware verpflichtet sein, wenn er vor dem Bezahlen an der Kasse die
Würfel in die Hand nehme.
Damit sei der Erwerb der Ware an ein
Gewinnspiel gekoppelt, was das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
verbiete. Der Gewinn in diesem Sinne könne auch ein Preisnachlass auf
die erworbene Ware sein; damit werde das Urteil der Verbraucher "durch
Ausnutzung der Spiellust" getrübt. Der Kunde werde durch die Hoffnung
auf leichten Gewinn letztlich in seiner Entscheidungsfreiheit und bei
einem kritischen Preis- und Qualitätsvergleich beeinträchtigt, was sein
Marktverhalten nicht nur unerheblich zum Nachteil der Mitbewerber
beeinflusse, argumentierten die Richter. Nach Aussage des Gerichts ist
das Urteil rechtskräftig.
No code given


























