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25. 05. 2012
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Oberlandesgericht verbietet Baumarktkette das Rabatt-Würfeln


15.07.2007 22:00 von:


Der Kunde sollte dabei vor dem Bezahlen an der Kasse um die Höhe des ihm zukommenden Rabattes würfeln können. Ein Verbraucherverband hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung beantragt, dem das Gericht nun stattgab. Darin hatten die Verbraucherschützer das sofortige Ende der Aktion verlangt. Der Baumarktbetreiber hatte Anfang des Jahres Zeitungsanzeigen mit dem Inhalt geschaltet, dass Kunden im Rahmen der Aktion "Das Große Rabatt-Würfeln" an der Kasse fünf, 15 oder 25 Prozent Rabatt auf die getätigten Einkäufe gutgeschrieben bekommen könnten. Nieten sollte es nicht geben, die fünf Prozent sollten auf jeden Fall garantiert sein, so das nun verbotene Werbeangebot.

Spieltrieb des Kunden wird ausgenutzt


In seiner Urteilsbegründung sah der Senat in der Werbeaktion eine "unlautere Wettbewerbshandlung," weil die Teilnahme an dem Rabattwürfeln von einem vorherigen Einkauf im Baumarkt abhängig gemacht werde. Die Aktion sei darauf angelegt gewesen, dass der Kunde die zuvor ausgewählte Ware auf jeden Fall abnehmen solle, egal ob sein "erwürfelter" Rabatt fünf, 15 oder 25 % betrage. Dies ergebe sich daraus, dass der Knobelvorgang an die Kasse verlegt werde. In rechtlicher Hinsicht solle der Kunde spätestens dann zur Abnahme der Ware verpflichtet sein, wenn er vor dem Bezahlen an der Kasse die Würfel in die Hand nehme.

Damit sei der Erwerb der Ware an ein Gewinnspiel gekoppelt, was das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbiete. Der Gewinn in diesem Sinne könne auch ein Preisnachlass auf die erworbene Ware sein; damit werde das Urteil der Verbraucher "durch Ausnutzung der Spiellust" getrübt. Der Kunde werde durch die Hoffnung auf leichten Gewinn letztlich in seiner Entscheidungsfreiheit und bei einem kritischen Preis- und Qualitätsvergleich beeinträchtigt, was sein Marktverhalten nicht nur unerheblich zum Nachteil der Mitbewerber beeinflusse, argumentierten die Richter. Nach Aussage des Gerichts ist das Urteil rechtskräftig.







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