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25. 05. 2012
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OLG entscheidet gegen Lehrerin im spickmich-Prozess


03.07.2008 22:00 von:


Die Lehrerbenotung auf spickmich.de ist und bleibt freie Meinungsäußerung, begründeten die Richter ihr Urteil. Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit dem Urteil (Az.: 15 U 43/08) erneut bestätigt, dass die Lehrerbenotung auf spickmich.de vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist und die Persönlichkeitsrechte von Lehrern nicht verletzt.

"Dabei ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu berücksichtigen, dass eine Bewertung unter den genannten Kriterien durchaus für eine Orientierung von Schülern und Eltern dienlich und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhter Transparenz führen kann. Gerade der schulische Bereich und die konkrete berufliche Tätigkeit von Lehrern sind durch Bewertungen gekennzeichnet, so dass es - auch vor dem Hintergrund eines Feedbacks - nahe liegt, diese im Rahmen einer Evaluation zurückzugeben", so der Vorsitzende Richter Dr. Axel Jährig. Auch einen Verstoß gegen den Datenschutz konnte der Senat nicht erkennen.

"Wir freuen uns sehr über die erneut deutliche Entscheidung des Gerichts" freut sich spickmich-Initiator Tino Keller. "Wir haben mit spickmich.de und Schulradar.de zwei Seiten, die im Deutschen Bildungssystem für mehr Transparenz sorgen." Auf der Seite Schulradar.de können Eltern die Schulen in ihrer Umgebung suchen, vergleichen und benoten. "Schulradar.de ist ein idealer Wegweiser für Eltern, die die richtige Schule für ihr Kind suchen", erläutert Keller. Das Kölner Internet-Startup sieht sich durch das Urteil erneut bestätigt. Allerdings dürfte eine höchstrichterliche Entscheidung in Karlsruhe durch den Bundesgerichtshof immer wahrscheinlicher werden.

Eigenen Angaben zufolge haben bereits rund eine Million Schüler rund 350.000 Lehrerinnen und Lehrer benotet. Die Gesamtnote liegt mit 2,7 fast im guten Bereich.







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