25. 05. 2012
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OLG entscheidet gegen Lehrerin im spickmich-Prozess
Die Lehrerbenotung auf spickmich.de ist und bleibt freie
Meinungsäußerung, begründeten die Richter ihr Urteil. Der 15.
Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit dem Urteil (Az.: 15 U
43/08) erneut bestätigt, dass die Lehrerbenotung auf spickmich.de vom
Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist und die
Persönlichkeitsrechte von Lehrern nicht verletzt.
"Dabei ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung zwischen der
Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu
berücksichtigen, dass eine Bewertung unter den genannten Kriterien
durchaus für eine Orientierung von Schülern und Eltern dienlich und zu
einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhter
Transparenz führen kann. Gerade der schulische Bereich und die konkrete
berufliche Tätigkeit von Lehrern sind durch Bewertungen gekennzeichnet,
so dass es - auch vor dem Hintergrund eines Feedbacks - nahe liegt,
diese im Rahmen einer Evaluation zurückzugeben", so der Vorsitzende
Richter Dr. Axel Jährig. Auch einen Verstoß gegen den Datenschutz
konnte der Senat nicht erkennen.
"Wir freuen uns sehr über die erneut deutliche Entscheidung des
Gerichts" freut sich spickmich-Initiator Tino Keller. "Wir haben mit
spickmich.de und Schulradar.de zwei Seiten, die im Deutschen
Bildungssystem für mehr Transparenz sorgen." Auf der Seite
Schulradar.de können Eltern die Schulen in ihrer Umgebung suchen,
vergleichen und benoten. "Schulradar.de ist ein idealer Wegweiser für
Eltern, die die richtige Schule für ihr Kind suchen", erläutert Keller.
Das Kölner Internet-Startup sieht sich durch das Urteil erneut
bestätigt. Allerdings dürfte eine höchstrichterliche Entscheidung in
Karlsruhe durch den Bundesgerichtshof immer wahrscheinlicher werden.
Eigenen Angaben zufolge haben bereits rund eine Million Schüler rund
350.000 Lehrerinnen und Lehrer benotet. Die Gesamtnote liegt mit 2,7
fast im guten Bereich.
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