25. 05. 2012
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OLG Köln: Ehemaliger Generalmusikdirektor Conlon erhält 176.700 Euro Schadenersatz
Demnach muss die Stadt ihrem ehemaligen Spitzenbeamten 176.700 Euro
Schadenersatz zahlen. Dies wurde am Montag (21. Mai 2007) bekannt.
Conlon hatte in dem Rechtstreit eine Zahlung von insgesamt 1,2
Millionen Euro gefordert. Der US-Amerikaner war von 1989 bis 2002 für die Stadt tätig, zunächst
als Chefdirigent der Kölner Oper, später als Generalmusikdirektor und
Chef des Gürzenich-Orchesters. Conlon wohnte zwischen November 1989 bis
April 1998 in einer Kölner Mietwohnung und galt damit nach gängigem
Recht nicht mehr als Steuerausländer. Die ihm dadurch entstandenen
Nachteile wollte Conlon in voller Höhe von der Stadt zurückerstattet
bekommen. Das Gericht folgte seinen Argumenten indes nur teilweise.
So
erhält Conlon demnach nur die zwischen 1991 und 1995 nachgezahlten
Steuern, da in diesem Zeitraum die Stadt den US-Bürger selbst als
Steuerausländer führte und damit nur die eingeschränkten Steuern an das
zuständige Finanzamt abführte. Weitergehende Ansprüche wehrte der
Zivilsenat in seinem Urteil hingegen ab. Als Begründung gab das Gericht
an, dass Conlon selbst für die rechtmäßige Besteuerung seiner Einkünfte
verantwortlich sei, die Stadt zur steuerlichen Beratung nicht
verpflichtet, so das Gericht weiter. Conlon argumentierte, dass der
damalige Kulturdezernent selbst die Anmietung einer Wohnung gefordert
habe. Das dokumentiere die Verbundenheit des US-Amerikaners gegenüber
der Stadt.
Das Urteil des OLG hat indes keine Rechtskraft, die Richter ließen in
ihrem Urteilsspruch die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu.
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