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25. 05. 2012
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OLG Köln: Ehemaliger Generalmusikdirektor Conlon erhält 176.700 Euro Schadenersatz


20.05.2007 22:00 von:


Demnach muss die Stadt ihrem ehemaligen Spitzenbeamten 176.700 Euro Schadenersatz zahlen. Dies wurde am Montag (21. Mai 2007) bekannt. Conlon hatte in dem Rechtstreit eine Zahlung von insgesamt 1,2 Millionen Euro gefordert. Der US-Amerikaner war von 1989 bis 2002 für die Stadt tätig, zunächst als Chefdirigent der Kölner Oper, später als Generalmusikdirektor und Chef des Gürzenich-Orchesters. Conlon wohnte zwischen November 1989 bis April 1998 in einer Kölner Mietwohnung und galt damit nach gängigem Recht nicht mehr als Steuerausländer. Die ihm dadurch entstandenen Nachteile wollte Conlon in voller Höhe von der Stadt zurückerstattet bekommen. Das Gericht folgte seinen Argumenten indes nur teilweise.

So erhält Conlon demnach nur die zwischen 1991 und 1995 nachgezahlten Steuern, da in diesem Zeitraum die Stadt den US-Bürger selbst als Steuerausländer führte und damit nur die eingeschränkten Steuern an das zuständige Finanzamt abführte. Weitergehende Ansprüche wehrte der Zivilsenat in seinem Urteil hingegen ab. Als Begründung gab das Gericht an, dass Conlon selbst für die rechtmäßige Besteuerung seiner Einkünfte verantwortlich sei, die Stadt zur steuerlichen Beratung nicht verpflichtet, so das Gericht weiter. Conlon argumentierte, dass der damalige Kulturdezernent selbst die Anmietung einer Wohnung gefordert habe. Das dokumentiere die Verbundenheit des US-Amerikaners gegenüber der Stadt.

Das Urteil des OLG hat indes keine Rechtskraft, die Richter ließen in ihrem Urteilsspruch die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu.







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