25. 05. 2012
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OLG Köln startet Möglichkeit "anwaltlicher Mediation"
Am Kölner Oberlandesgericht (OLG Köln) wird es ab sofort eine so genannte „anwaltliche Mediation“ geben. Wie die Verantwortlichen der Justizbehörde am heutigen Dienstag bekannt gab, folgt das OLG damit dem Vorbild von Amts- und Landgericht in der Domstadt, die eine solche Möglichkeit bereits seit dem Jahr 2007 anbieten. Kooperationspartner in dem Modell sind die Anwaltsvereine in Köln, Bonn und Aachen sowie die Rechtsanwaltskammer Köln. „Das Projekt begrüße ich sehr und es findet meine volle Unterstützung“, erklärte OLG-Präsident Johannes Riedel.
Mit einem solchen Verfahren verbunden ist eine so genannte gerichtsnahe Möglichkeit, zeitnah und für beide Seiten zufriedenstellend, Konflikte in zivil- oder familienrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen eines Mediationsverfahren ohne Gerichtsverhandlung aufzulösen. Vereinbarungen, die in beiderseitigem Einvernehmen ausgehandelt werden, soll eine eigenverantwortliche und dauerhafte Konfliktlösung erreicht werden. Angestrebt wird dabei eine „Gesamtbereinigung der zwischen den Parteien bestehenden Streitigkeiten“, hieß es dazu weiter.
Grundlagen der gerichtsnahen Mediation
Im Mediationsverfahren wird die Interessenlage der Beteiligten erfasst und vertraulich besprochen. Dabei arbeiten beide Seiten im besten Sinne ihrer Mandanten auf eine Lösung hin. Das Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit wird für die Dauer der Beratungen unterbrochen. Es wird wiederaufgenommen, wenn die Mediation nicht zu einem einvernehmlichen Ende führt. Grundlage für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist das Einverständnis beider Prozessparteien. Speziell geschulte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte moderieren die Gespräche. Weitere Hintergründe zum Verfahren finden sie auch im Internet unter: www.projekt.anwaltmediation.de.
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