25. 05. 2012
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OLG Köln: Telekom Baskets Bonn zahlen 120.000 Euro Entschädigung
Wie das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) am gestrigen Dienstag bekannt gab, ist die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Post-Sportverein Bonn e.V. und dem Basketball-Verein Telekom Baskets Bonn e.V. beendet. Der amtierende Vizemeister der Basketball-Bundesliga (BBL) wird dem Post-Sportverein eine Entschädigung in Höhe von 120.000 Euro zahlen. Darauf haben sich beide Parteien in einem Vergleich vor dem 9. Zivilsenat des OLG geeinigt. Im Jahr 1995 hatte der Post-Sportverein den Telekom Baskets Bonn eine Berechtigung zum Spielbetrieb in der zweiten Basketball-Bundesliga übertragen. Mit dieser Berechtigung sollte es der neu gegründeten Mannschaft der Telekom Baskets e.V. ermöglicht werden, unter Förderung der Telekom AG zeitnah den Aufstieg in die erste Basketballbundesliga zu erreichen. Die Vereinbarung zur Übertragung der Spielberechtigung sollte zunächst für zwei Jahre gelten. Nach Ablauf dieser Frist sollte die Lizenz entweder zurück übertragen oder über eine Abfindung verhandelt werden. Der ersten Herrenmannschaft des Telekom Baskets e.V. gelang dann auch in der Saison 1996/1997 der Aufstieg in die erste Liga, wo die Mannschaft bis heute erfolgreich spielt und seither fünf Mal Vizemeister wurde.
Bereits im Jahr 2001 hatte der Post-Sportverein Bonn e.V. die Rückübertragung der Spielberechtigung sowie eine Entschädigung gerichtlich geltend gemacht. Das Landgericht Bonn hat die Klage durch Urteil vom 18. Januar 2002 zunächst abgewiesen. Hiergegen hat der Post-Sportverein Bonn e.V. Berufung an das Oberlandesgericht in Köln erhoben. Im Rechtsstreit vor dem 9. Zivilsenat wurde zuletzt nur noch über die Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung an den Post-Sportverein Bonn e.V. gestritten. Das Verfahren hat sich in der Folgezeit deutlich in die Länge gezogen, weil die Parteien zum einen in Vergleichsverhandlungen standen, zum anderen aber auch schwierige und aufwändige Bewertungsgutachten eingeholt wurden. Die auf diese Weise eingeholten Gutachten wiesen in den Bewertungsansätzen und in der Höhe deutliche Differenzen auf. Der Zivilsenat hatte folglich zu entscheiden, auf welche Weise und in welcher Höhe eine Spielberechtigung in der ersten Basketballbundesliga zu bewerten war. In der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage haben sich die Parteien auf Vorschlag des Gerichts auf eine Zahlung in Höhe von 120.000 Euro geeinigt. Das Oberlandesgericht hat sich bei seinem Vergleichsvorschlag auch daran orientiert, dass heutzutage in der Basketballbundesliga für den Erwerb einer neuen Teilnahmeberechtigung ein Betrag in Höhe von 100.000 Euro gezahlt werden müsse. Dieser Betrag war nach Ansicht des Gerichts auch eine Grundlage zur Bewertung der vom Post-Sportverein Bonn e.V. übertragenen Lizenz. Die Erhöhung dieser Summe um weitere 20.000 Euro war vor allem mit Blick auf die bisherige Verfahrensdauer und in die in dieser Zeit aufgelaufenen Zinsen gerechtfertigt. Die Parteien haben den Vergleichsvorschlag aufgegriffen und sich auf eine Zahlung in dieser Höhe geeinigt. Dabei hat auch die Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Telekom Baskets e.V. eine Rolle gespielt. Die Kosten des Verfahrens sind gegeneinander aufgehoben worden, hieß es dazu abschließend.
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