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25. 05. 2012
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OLG Köln verbietet jegliche Handynutzung im Auto


14.07.2008 22:00 von:

Schlagwörter: Oberlandesgericht,Köln,Handynutzung,Auto,Navigationsgerät

Im konkreten Fall, der bereits Ende Juni dieses Jahres vor dem ersten Strafsenat des Kölner Oberlandesgerichts (OLG Köln) entschieden wurde (Az. 81 Ss-Owi 49/08), hatte ein Bonner Autofahrer Beschwerde gegen das Bußgeld in Höhe von 70 Euro eingereicht. Er war von den Verkehrspolizisten mit dem Bußgeld belegt worden, obwohl er das Handy zum Navigieren benutzte. Der Argumentation des Mannes wollte das Gericht in zweiter Instanz nicht folgen. Autofahrer, die ein Handy in die Hand nehmen, sind abgelenkt, so der Tenor des Urteils. Gleiches gilt übrigens auch für das Versenden oder Verfassen von SMS während der Autofahrt.

Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in § 23, Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin legt der Gesetzgeber fest, dass ein Verstoß gegen das Handyverbot schon dann vorliegt, wenn der Handynutzer das Gerät in die Hand nimmt oder in der Hand hält. So wird auch das Senden und Verfassen von SMS oder andere Kommunikationsnutzungen des Handys unter Strafe gestellt, wenn die genannte Bedingung zutrifft. Ausgenommen davon sind Freisprechanlagen. In Anlehnung an andere zweitinstanzliche Urteile ist auch das Abspielen zum Beispiel von Musik untersagt, wenn der Nutzer dafür das Handygerät in die Hand nimmt oder es darin hält. Gleiches gilt auch für Smartphones und Handhels. Demnach bedeutet schon das Ablesen der Uhrzeit ein Verstoß gegen diese Regel und kann mit Bußgelder von 70 Euro belegt werden. Strittig ist hingegen die „reine Ortsverlagerung“ eines Handys während der Fahrt.







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