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25. 05. 2012
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OLG Köln verurteilt Sparkassentochter zu Schadensersatz


22.04.2008 22:00 von:


Dies teilte der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein BSZ® e.V. am heutigen Mittwoch in einer Pressemeldung mit. Der Kläger, der von BSZ®-Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten wurde, erhielt dabei die volle Schadensumme zugesprochen. Er hatte im November 2000 auf Empfehlung der damals unter dem Namen FDK Finanzdienste Köln firmierende Vorgänger der heutigen S-ProFinanz eine Beteiligung am Medienfonds Apollo Media Fonds 3 erworben. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hatte jedoch bereits am 24. Januar 1997 Zweifel an der Seriosität und Bonität der Fondskonstruktion geäußert. Dies falt in erster Linie für den so genannten „Erlöseausfallversicherer“, die New England Internationale Surety Inc. (NEIS).

Die Berater der Sparkassentochter wären somit dazu verpflichtet gewesen, sich diese Auskünfte zu beschaffen und an die potenziellen Anleger weiterzuleiten. Da sie dies aber unterlassen habe, sei der Vermittler seiner Informationspflicht nicht nachgekommen und müsse nun den entstandenen Schaden in voller Höhe erstatten, begründeten die Richter ihr Urteil. Dies beinhaltet auch die Freistellung von etwaigen Rückforderungen des Finanzamtes, wie der bekannt gab. Die vom Bundesamt geäußerten Zweifel seien „entscheidungserheblich“ gewesen, urteilte das Gericht.

Nach Ansicht des Verein hat das Urteil weitreichende Konsequenz für die Anleger der Medienfonds Apollo 2,3,4 und 5. Dies gelte allerdings nur für den Fall, dass die Anlageberater den Kunden nach dem besagten Stichtag (24.1.1997) nicht über die möglichen Ausfallrisiken informiert haben. Nach dem nun gesprochenen Urteil stünde auch diesen Anlegern der volle Schadensersatz zu. Anwalt Leitz rät daher den Betroffenen, sich in ähnlichen Fällen von Anlagen in die oben genannten Medienfonds anwaltlich vertreten zu lassen und mögliche Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen. Innerhalb des BSZ® e.V. gibt es eine Anlegerschutzgemeinschaft „Apollo Medienfonds“, Geschädigte können sich der Initiative anschließen, hieß es dazu abschließend.

Das Anmeldeformular zur Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft finden Sie im Internet unter: : www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165.







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