25. 05. 2012
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OLG Köln verurteilt Sparkassentochter zu Schadensersatz
Dies teilte der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein BSZ®
e.V. am heutigen Mittwoch in einer Pressemeldung mit. Der Kläger, der
von BSZ®-Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB
Rechtsanwälte vertreten wurde, erhielt dabei die volle Schadensumme
zugesprochen. Er hatte im November 2000 auf Empfehlung der damals unter
dem Namen FDK Finanzdienste Köln firmierende Vorgänger der heutigen
S-ProFinanz eine Beteiligung am Medienfonds Apollo Media Fonds 3
erworben. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hatte
jedoch bereits am 24. Januar 1997 Zweifel an der Seriosität und Bonität
der Fondskonstruktion geäußert. Dies falt in erster Linie für den so
genannten „Erlöseausfallversicherer“, die New England Internationale
Surety Inc. (NEIS).
Die Berater der Sparkassentochter wären somit dazu verpflichtet
gewesen, sich diese Auskünfte zu beschaffen und an die potenziellen
Anleger weiterzuleiten. Da sie dies aber unterlassen habe, sei der
Vermittler seiner Informationspflicht nicht nachgekommen und müsse nun
den entstandenen Schaden in voller Höhe erstatten, begründeten die
Richter ihr Urteil. Dies beinhaltet auch die Freistellung von etwaigen
Rückforderungen des Finanzamtes, wie der bekannt gab. Die vom Bundesamt
geäußerten Zweifel seien „entscheidungserheblich“ gewesen, urteilte das
Gericht.
Nach Ansicht des Verein hat das Urteil weitreichende Konsequenz für die
Anleger der Medienfonds Apollo 2,3,4 und 5. Dies gelte allerdings nur
für den Fall, dass die Anlageberater den Kunden nach dem besagten
Stichtag (24.1.1997) nicht über die möglichen Ausfallrisiken informiert
haben. Nach dem nun gesprochenen Urteil stünde auch diesen Anlegern der
volle Schadensersatz zu. Anwalt Leitz rät daher den Betroffenen, sich
in ähnlichen Fällen von Anlagen in die oben genannten Medienfonds
anwaltlich vertreten zu lassen und mögliche Schadensersatzansprüche
wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen. Innerhalb des BSZ®
e.V. gibt es eine Anlegerschutzgemeinschaft „Apollo Medienfonds“,
Geschädigte können sich der Initiative anschließen, hieß es dazu
abschließend.
Das Anmeldeformular zur Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft
finden Sie im Internet unter: :
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165.
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