25. 05. 2012
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OVG Koblenz: Kulturförderabgabe erfährt richterliche Anerkennung
Am heutigen Freitag hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine Entscheidung zur Einführung der so genannten Kulturförderabgabe getroffen. Darin folgten die Richter des OVG der Argumentation der Städte. Will heißen: Die Kulturförderabgabe ist rechtmäßig und folglich nicht anfechtbar. Die Stadt Köln sieht in diesem Urteil ihre eigene Rechtsauffassung bestätigt. Während die Kläger vor dem Koblenzer Gericht – Hoteliers aus den beiden betroffenen Städten – argumentiert haben, bei der so genannten Kulturförderabgabe handelt es sich um eine versteckte Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgabe, folgten die Richter schließlich der Argumentation der beklagten Städte. Die Kommunen haben demnach einen weiten Gestaltungsspielraum im Steuerfindungsrecht.
Mit der heutigen Entscheidung hat damit das Bundesland Rheinland-Pfalz als erstes der 16 Bundesländer eine klare Aussage zur Vereinbarkeit der Steuer mit dem Grundgesetz. Die Steuer sei zwar neu, werde aber durch das Steuerfindungsrecht der Kommunen abgedeckt, so die Richter. Das letzte Wort ist in dieser Sache möglicherweise noch nicht gesprochen. Das OVG hat eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. In Köln wird das erste Urteil zur Kulturförderabgabe am 6. Juli dieses Jahres erwartet. Insgesamt hatten fünf Hoteliers Klage gegen die Einführung dieser Kommunalsteuer eingereicht. Sie alle sind beim Kölner Verwaltungsgericht anhängig.
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