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25. 05. 2012
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OVG Münster entscheidet gegen "pro Köln"


31.03.2011 18:06 von:

Schlagwörter: Köln,Urteil,Oberverwaltungsgericht Münster,2011,März,pro Köln,Gremienwahl,2009,r

Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG Münster) hat auch in zweiter Instanz und damit endgültig ein Klageverfahren der als rechtsextrem eingestuften Formation "pro Köln" zurückgewiesen. Das geschah in "ungewohnt kurzer und deutlicher Form", wie das städtischer in ihrer heutigen Pressemitteilung kommentierte. Bereits in erster Instanz war das Anliegen der "Rechtspopulisten" zurückgewiesen worden. Die Klägerin wollte mit dem Antrag auf Zulassung zur Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. Februar 2011 vorgehen, das den Behauptungen, das Wahlverfahren im Rat sei undemokratisch, entgegen getreten war. Oberbürgermeister Jürgen Roters hatte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Februar ausdrücklich begrüßt und festgestellt: "Das Gericht bestätigt unsere Rechtsauffassung. Die Beschlüsse des Rates waren und sind rechtmäßig. Ich bin aber auch dankbar, dass das Gericht deutlich den Versuchen von pro Köln entgegengetreten ist, die Entscheidungen des Rates als undemokratisch darzustellen."

Konkret ging es um die Wahlen zu insgesamt zwölf Gremien, unter anderem die Landschaftsversammlung, die Zweckverbandsversammlung, aber auch verschiedene Aufsichtsräte, unter anderem von der Stadtwerke GmbH, der KVB AG und der GAG Immobilien AG. Eine parallel zum gerichtlichen Klageverfahren eingebrachte Beanstandung bei der Kölner Bezirksregierung verlief ebenfalls erfolglos, die Bezirksregierung hatte bereits Anfang vergangenen Jahres die Beanstandung als unbegründet zurückgewiesen. Auch das Verwaltungsgericht Köln sah bei seiner Urteilsfindung keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gremienbesetzungen durch den Rat und wies die Behauptungen der Klägerin, diese seien undemokratisch und rechtswidrig, klar zurück. Das aber wollte die Formation, die im Kölner Stadtrat seit den Wahlen 2009 mit fünf Stadtverordneten vertreten ist, nicht hinnehmen. Sie hatte zuletzt am 10. März einen Antrag auf Berufung beim OVG Münster eingereicht, der jetzt abschlägig beschieden wurde. Die eingereichte Begründung, das erstinstanzliche Urteil sei "offensichtlich rechtsfehlerhaft und nicht tragfähig", ließ das OVG nicht gelten. Damit sind die Gremienwahlen vom Dezember 2009 nun endgültig und unangefochten, das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln erlangt damit Rechtskraft.







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