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25. 05. 2012
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OVG Münster erklärt Glasverbot in der Kölner Innenstadt für rechtens


09.11.2010 23:27 von:

Schlagwörter: Köln,Oberverwaltungsgericht,Münster,Urteil,Eilbeschluss,Glasverboit,2010,Karneva

Alle Jahre wieder. Es ist ein Deja-vu, als die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Münster am heutigen Dienstag der Kölner Stadtverwaltung per Eilbeschluss die Einrichtung einer Verbotszone für Glasflaschen in Teilen der Kölner Innenstadt gestattete. Wie schon im Vorjahr kommen die gegenläufigen Entscheidungen der beiden Verwaltungsgerichte in Köln und Münster kurz vor knapp. Erst Ende vergangener Woche hatte das Verwaltungsgericht Köln in erster Instanz den Anliegen einer Anwohnerin und eines Kioskbesitzers Recht gegeben. Der Begründung, das Glasflaschen alleine nicht gefährlich sind, stellten die Richter in Münster ihre Einschätzung entgegen, die auch dem Ansinnen der Stadtverantwortlichen entsprechen. In der vergangenen Woche hatte Kölns Stadtdirektor Guido Kahlen bereits angedeutet, dass die Lebenswirklichkeit eine andere ist, als es die Kölner Verwaltungsrichter in ihrem Urteil darlegten. Die Erfahrungen des vergangenen Jahres sprachen nach Auffassung der Kölner Behörden eine eindeutige Sprache. Die Zahl der Verletzungen durch Glasbruch ging um mehr als zwei Drittel zurück, die Zahl der abgebrochenen Einsatzfahrten war sogar auf Null zurückgegangen.

Die Münsteraner Richter beurteilten das in ihren heutigen Eilbeschlüsse genauso (Aktenzeichen: 5 B 1475/10 und 5 B 1476/10). Erfahrungen aus den Jahren vor dem Glasverbot zeigten zudem eine massive Gefährdung der Feiernden durch Glasscherben. Unabhängig von den Kosten der Beseitigung und Entsorgung waren es vor allem Fürsorgegründe, die ein Verbot aus Sicht der verantwortlichen Genehmigungsbehörden notwendig machte. Glasscherben an den "hotspots" des Kölschen Fasteleers stellt nach Ansicht der Richter eine "ordnungsrechtlich relevante Störung der öffentlichen Sicherheit". Der Fall einer schweren Körperverletzung im Karneval 2009 – ein Mann hatte einem anderen mit einer zerschlagenen Bierflasche schwere Schnittverletzungen zugezogen – diente Stadtdirektor Kahlen auch als Indiz für eine Gefährdung der anderen Art. Der Rückgang von 58 auf 18 Schnittverletzungen wirkte da schon wesentlich realitätsnäher. Die Gesamtzahlen des Jahres 2010 im Vergleich zum Vorjahr bewiesen denn auch, dass ein Glasverbot nicht automatisch zu weniger Aggression und weniger Straftaten führt.

Für die betroffenen Wirte und Imbissbetreiber sollte die erneute Entscheidung jedoch nicht mehr die Schärfe haben, wie das im vergangenen Jahr der Fall war. Damals blieb vielen Gastwirten kaum Zeit, ihr Sortiment umzustellen. In diesem Jahr hat man reagiert, nur wenige Hersteller von Spirituosen und Bier verzichten in diesem Jahr auf die unkaputtbare Variante eines Plastikbehältnisses. Auch die beliebten kleinen Flaschen eines nicht genannten Hersteller von Alkoholmischgetränken gibt es inzwischen aus einem anderen Material als das nun verbotene Glas. Die Stadt hatte ohnehin vor, sich an den Zugängen zum Quartier Latäng und zur Altstadt mit den Mitarbeitern des Ordnungsdienstes aufzubauen. Währe die Entscheidung in Münster anders ausgefallen, hätten die Mitarbeiter an die Vernunft der Jecken appelliert. Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr haben gezeigt, dass dies in der Regel völlig problemlos ablief. "Die Menschen haben uns ihren geöffneten Rucksack entgegen gehalten", beschrieb der Leiter des Ordnungsamtes, Robert Kilp, die Erfahrungsberichte seiner Kolleginnen und Kollegen. Nun also darf die Stadt wieder Sanktionen verhängen. An der Praxis wird sich wenig ändern. Die Verbotszone an den Ringen ist übrigens nicht notwendig und wird in diesem Jahr auch nicht praktiziert. Auch das ist eine Erfahrung aus dem vergangenen Jahr.


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