25. 05. 2012
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OVG Münster: Kölner Abfallgebühren 2008 waren rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht OVG in Münster musste sich in den vergangen tagen und Wochen erneut mit der Rechtmäßigkeit der Kölner Abfallgebührensatzung auseinandersetzen. Und wie schon für die Jahr 2006 und 2007 stellten die Richter in Münster keine Verstöße gegen geltendes Recht fest. Die Abfallgebührensatzung des Jahres 2008 ist damit rechtmäßig, urteilten die Richter. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Restmüllverbrennungsanlage im Jahre 2008 in höherem Maße überdimensioniert gewesen sei, als es das Kölner Verwaltungsgericht in erster Instanz angenommen hatte. Bereits im Dezember hatte das OVG die Abfallgebühren für 2006 und 2007 für rechtmäßig erklärt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits in erster Instanz die jetzt erneut verhandelten Klagen mit der Begründung abgewiesen, dass der von der AVG Köln kalkulierte Verbrennungspreis hinreichend durch Verbrennung von Drittmengen subventioniert ist.
Aus Sicht der Stadtverantwortlichen ist die Entscheidung insofern interessant, als in jenem Jahr eine technische Umrüstung der Restmüllverbrennungsanlage, konkret die Umstellung von Pfeifenquenche auf die neue Technologie der Düsenquenche erfolgte. Der dadurch reduzierte Druckverlust ermöglichte eine bessere Nutzung der Anlagentechnik, argumentierten die Betreiber. Ob die Anlage wirklich in dem vom Verwaltungsgericht angenommenen Maße überdimensioniert gewesen sei oder ob es sich insoweit um rechtlich zulässige Reservekapazitäten handele, ließ das OVG allerdings offen. Aufschluss zu dieser Frage der Überdimensionierung ist - wie bereits mitgeteilt - in einem durch die Stadt Köln angestrengten Berufungsverfahren zum Gebührenjahr 2005 zu erwarten. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung in dieser Sache steht noch nicht fest, teilte die Stadt Köln abschließend mit.
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