25. 05. 2012
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OVG Münster: Kölner Abfallgebühren in 2006 und 2007 waren rechtmäßig
Die Abfallgebühren der Jahre 2006 und 2007 sind nach Einschätzung der Richter des Oberverwaltungsgerichts in Münster rechtmäßig. Die Justizbehörde hatte der Stadt Köln nun die entsprechenden Beschlüsse zugestellt. Zuvor waren die Kläger bereits vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Die Kläger hatten in der Begründung ihrer Klage angegeben, die Müllverbrennungsanlage in Köln führe zu einer überhöhten Gebührenrechnung. Im ersten Prozess gingen das Verwaltungsgericht sogar von einer Überdimensionierung von 25 Prozent aus. Doch der daraus abgeleiteten Gebührenüberhöhung folgten die Richter nicht und wiesen das Anliegen zurück. Der von der AVG kalkulierte Preis für den verbrannten Müll werde hinreichend durch die Verbrennung von Drittmengen subventioniert, argumentierten die Kölner Verwaltungsrichter in erster Instanz.
Die Richter am Oberverwaltungsgericht OVG Münster bestätigten in ihrem Beschluss das Urteil der Kölner Richterkollegen. Sie sehen keine Hinweise, dass die Restmüllverbrennungsanlage um mehr als 25 Prozent überdimensioniert ist. Damit wurde das Berufungsverfahren vor der zweiten Instanz zurückgewiesen. Kein Urteil erlaubten sich die Richter jedoch über die Frage, ob die angebliche Überdimensionierung der Kölner MVA nicht doch im Rahmen der rechtlich zulässigen Reservekapazitäten liege. Das dürfte jedoch auch noch geklärt werden. Die Stadt hat in einem weiteren Verfahren zum Gebührenjahr 2005 eine Berufung in Münster angestrengt, um die Frage der Überdimensionierung gerichtlich klären zu lassen. Einen mündlichen Verhandlungstermin dazu gebe es allerdings noch nicht, hieß es dazu abschließend.
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