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25. 05. 2012
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OVG Münster und Bundesverfassungsgericht bestätigen: Pro Köln und Pro NRW dürfen nicht in die Kölner Innenstadt


08.05.2009 17:25 von:

Schlagwörter: Köln,pro Köln,Demonstration,OVG,Münster,Klage,Urteil,Verbot,Bestätigung,Urteil,R

Noch am Mittag hatten sich die Verantwortlichen der als rechtsextrem eingestuften Formation "pro Köln” zuversichtlich gegeben. Nur wenige Stunden später veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln und des am Donnerstag veröffentlichten Urteils des Oberverwaltungsgerichts in Münster über die Klage der rechtspopulistischen Formationen "pro Köln" und "pro NRW". Demnach bleibt es bei der morgigen Demonstration auf dem dafür vorgesehenen Barmer Feld. In ihren Urteilen (u.a. OVG Münster - Az: 5 B 510/09) bestätigten die Richter aus Münster und Karlsruhe die Einschätzung ihrer Kölner Kollegen. Die Ablehnung der Veranstaltung auf dem Roncalliplatz sei rechtens, so das Urteil der Richter. Beide Gerichte bestätigten damit die Rechtauffassung der Polizei und des Kölner Verwaltungsgerichts, dass eine Kundgebung an dem von den Rechten gewünschten Ort die "öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet". Es sei zudem mit Gegendemonstrationen und dabei mit erhöhtem Aggressionspotenzial zu rechnen, sollte die Demo doch auf dem südlichen an den Kölner Dom angrenzenden Freifläche stattfinden.

Auch verstoße das Urteil nicht gegen die verfassungsmäßig garantierte Versammlungsfreiheit, auf die sich die Rechtspopulisten berufen. Das Interesse der Polizei, eine Sicherheitslage beherrschbar zu gestalten, sei demnach legitim. Zum gleichen Urteil kommen die Verwaltungsrichter in zweiter Instanz auch beim angemeldeten, aber abgelehnten Protestzug der Rechten mitten durch die Kölner Innenstadt in Richtung Ehrenfelder Moschee. Dort hatte der Bauherr Ditib vor wenigen Wochen mit dem Abriss der alten Vereinsgebäude, in denen sich unter anderem auch eine Moschee befand, begonnen. Die Kölner Polizei kündigte unterdessen an, mit einem Aufgebot von rund 5000 Beamten in Köln für Ruhe und Ordnung sorgen zu wollen. Schon seit einigen Tagen beobachten die Beamten die Kölner Verkehrsknotenpunkte wie Hauptbahnhof oder Deutzer Bahnhof. Pro Köln selbst hatte aufgrund des OVG-Urteils bereits das Bundesverfassungsgericht angerufen.







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