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25. 05. 2012
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OVG Münster weist Berufung von pro Köln gegen Verfassungsschutzbericht ab


30.05.2007 22:00 von:


Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt bestätigt, teilte das nordrhein-westfälische Innenministerium am Donnerstag (31. Mai 2007) in einer Presseerklärung mit. Mit Beschluss vom 24. Mai 2007 wies das Gericht den Antrag von pro Köln auf Zulassung der Berufung zurück. Damit bestätigte das oberste Verwaltungsgericht des Landes ausdrücklich die Einschätzung des NRW-Innenministeriums. Die ging davon, dass pro Köln aufgrund seiner allgemeinen und pauschalen Diffamierung von Ausländern in Verdacht steht, gegen die Menschenwürde zu verstoßen. "Die Achtung der Menschenwürde ist oberstes Prinzip unserer Verfassung und gilt für alle Menschen gleichermaßen - unabhängig von Rasse und Hautfarbe", betonte Innenminister Dr. Ingo Wolf.

"Wir begrüßen die eindeutige Aussage des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass pro Köln auch weiterhin nachhaltig beobachtet werden muss, um auf Gefahren für die verfassungsgemäße Ordnung frühzeitig reagieren zu können", betonte der Innenminister. Insbesondere die kooperativen Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Parteien und Organisationen sollen genau untersucht werden, kündigte Wolf an. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz werde auch künftig verhindern, dass rechtsextremistische Organisationen ihre verfassungsfeindliche Agitation unbehelligt fortsetzen können, hieß es dazu abschließend.







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