25. 05. 2012
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OVG Münster weist Berufung von pro Köln gegen Verfassungsschutzbericht ab
Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt bestätigt, teilte das
nordrhein-westfälische Innenministerium am Donnerstag (31. Mai 2007) in
einer Presseerklärung mit.
Mit Beschluss vom 24. Mai 2007 wies das Gericht den Antrag von pro Köln
auf Zulassung der Berufung zurück. Damit bestätigte das oberste
Verwaltungsgericht des Landes ausdrücklich die Einschätzung des
NRW-Innenministeriums. Die ging davon, dass pro Köln aufgrund seiner
allgemeinen und pauschalen Diffamierung von Ausländern in Verdacht
steht, gegen die Menschenwürde zu verstoßen. "Die Achtung der
Menschenwürde ist oberstes Prinzip unserer Verfassung und gilt für alle
Menschen gleichermaßen - unabhängig von Rasse und Hautfarbe", betonte
Innenminister Dr. Ingo Wolf.
"Wir begrüßen die eindeutige Aussage des Oberverwaltungsgerichts
Münster, dass pro Köln auch weiterhin nachhaltig beobachtet werden
muss, um auf Gefahren für die verfassungsgemäße Ordnung frühzeitig
reagieren zu können", betonte der Innenminister. Insbesondere die
kooperativen Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Parteien und
Organisationen sollen genau untersucht werden, kündigte Wolf an. Der
nordrhein-westfälische Verfassungsschutz werde auch künftig verhindern,
dass rechtsextremistische Organisationen ihre verfassungsfeindliche
Agitation unbehelligt fortsetzen können, hieß es dazu abschließend.
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