25. 05. 2012
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Polizeieinsatz beim Anti-Islamisierungskongress weitgehend rechtswidrig
Die Richter des Kölner Verwaltungsgerichts haben am heutigen Freitag gleich zwei Verfahren zum Abschluss gebracht. Zwei Teilnehmer der Gegendemonstration gegen den so genannten "Anti-Islamisierungskongress" der als rechtsextrem eingestuften Formation "pro Köln" hatten eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Am heutigen Freitag erfolgte die Urteilsverkündung. Und die fiel weitgehend zugunsten der Kläger aus. So kritisierten die Verwaltungsrichter unter anderem die Polizeitaktik der Einkesselung von Gegendemonstranten und der anschließende Abtransport in eine Gefangenensammelstelle. Die Festgenommenen wurden dort ohne richterliche Anhörung bis zum nächsten Morgen 6 Uhr festgehalten.
Unter Bezugnahme auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts hielten die Kölner Richter das gewählte Vorgehen der Kölner Einsatzleitung für nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, hieß es dazu abschließend.
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