25. 05. 2012
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"pro Köln" muss sitzen bleiben
(js) Die als rechtsextrem eingestufte Formation "pro Köln" muss bei Ratssitzungen bleiben, wo sie hingehört: in der hinteren rechten Ecke. Ihre Klage auf Sitze in der ersten Reihe wurde vom Verwaltungsgericht Köln als unzulässig abgewiesen (Az 4 K 8374/09).
Nach der Kommunalwahl hatte der Rat der Stadt Köln in seiner konstituierenden Sitzung am 29. Oktober die jetzt gültige Sitzordnung beschlossen. Daraufhin hatte "pro Köln" gegen OB Jürgen Roters Klage erhoben. Die Verwaltungsrichter begründen ihre ablehnende Entscheidung, dass eine Rechtsgrundlage für die Klage fehle. Die Festlegung der Sitzordnung sei nicht Aufgabe des Oberbürgermeisters oder der laufenden Verwaltung. Vielmehr habe der Rat ein Selbstorganisationsrecht, dass sich auch auf die Sitzordnung beziehe. Die Stadtverwaltung hatte die als rechtsextremistisch geltende Partei schon im Dezember 2009 auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Statt daraufhin mit den anderen Ratsfraktionen zu sprechen, wurde wenige Tage später geklagt, so die Stadt.
In seiner mündlichen Entscheidungsbegründung wies Joachim Arzt, Vorsitzender der 4. Kammer und zugleich auch Präsident des Kölner Verwaltungsgerichts, auf den "hohen Ermessensspielraum" hin, den der Rat durch sein Selbstorganisationsrecht habe. Dieses könne weder die Verwaltung noch durch Gerichtsentscheidungen eingeschränkt werden.
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