25. 05. 2012
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Pro Köln unterliegt vor Verwaltungsgericht
Die politische Gruppierung "pro Köln†darf weiterhin vom Verfassungsschutz in ihrem Jahresbericht unter der Rubrik "Rechtsextremismus" erwähnt werden. Die 22. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hat am gestrigen Dienstag in einer mündlichen Entscheidung die Klage der Gruppierung abgewiesen. Der vorsitzende Richter Winfried Schwerdtfeger bestätigte das Urteil (Az: 22 K 3317/08) gegenüber der Nachrichtenagentur epd. Demnach gebe es unverändert Anzeichen dafür, dass die eigener Aussage zufolge "rechtspopulistische" Formation gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeite.
Die Düsseldorfer Richter bestätigten damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster sowie ein eigenes aus dem Jahr 2007. Damals bestätigten die Richter die Erwähnung der Formation in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2005 und 2006. Nun sind auch die Erwähnungen der Berichte in den Jahren 2007 und 2008 bestätigt worden. In ihrer Urteilsbegründung sahen die Richter den Verdacht, dass die Publikationen der Formation in ihrer Gesamtheit darauf abzielen, "Ausländer vor allem muslimischer Herkunft pauschal wegen ihrer Abstammung und Religionszugehörigkeit herabzusetzen und auszugrenzen". Der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Ingo Wolf begrüßte das Urteil in einer ersten Stellungnahme.
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