25. 05. 2012
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Social-Community-Betreiber streiten sich in Köln
Es dürfte eine längere gerichtliche Auseinandersetzung werden. Die dabei entscheidende Frage ist die, ob der deutsche Betreiber StudiVZ, der im Jahr 2007 für mehr als 50 Millionen Euro in den Besitz der Verlagsgruppe Holtzbrinck übergegangen ist, tatsächlich wesentliche Teile der Programmierung kopiert haben soll. Seit Sommer vergangenen Jahres ist der Streit zwischen den beiden Riesen der Branche Facebook und dem deutschen Portal in mehreren Etappen entbrannt. Es begann mit einer Klage von Facebook in San José im US-Bundesstaat Kalifornien im Juli 2008. Die Verantwortlichen des deutschen Betreibers ließen dagegen vor dem Landgericht Stuttgart eine so genannte Feststellungsklage erwirken. Darin ließen die Verantwortliche festschreiben, dass die Vorwürfe des Branchenriesen Facebook unzutreffend seien. Der US-Portalbetreiber wollte sich damit aber nicht zufrieden geben und reichte seinerseits am 19. November vergangenen Jahres Klage gegen den Kontrahenten ein. In dieser Woche nun kam es zur ersten mündlichen Verhandlung, in der beide Seiten ihre Standpunkte wiederholten.
Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa bekräftigte der Kläger aus den USA dabei den Vorwurf, die Erfinder von StudiVZ hätten nicht nur das Design des amerikanischen Marktführers in weiten Teilen übernommen. Durch einen illegalen Zugriff auf den US-Server sollen die deutschen Anbieter zudem große Teile des Quellcodes für den Aufbau ihrer eigenen Seite benutzt haben. Die Unterlassungsklage sei daher aus Sicht der US-Portalbetreiber notwendig geworden. Als "haltlos" bezeichneten hingegen die deutschen Betreiber der Plattform StudiVZ die Vorwürfe ihrer US-Konkurrenz. Deren Geschäftsführer Markus Berger de Leon sah gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung F.A.Z. den Anschuldigungen gelassen entgegen. Nach der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter vorgeschlagen, dass beide Streitparteien einen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung der Vorwürfe beauftragten sollen. Der Gutachter soll dabei die Quellcodes beider Internetportale miteinander vergleichen und mögliche Ähnlichkeiten dokumentieren. Kommt es zu keiner Einigung, wollen die Richter bis Mitte Juni zu einem Urteil kommen.
Facebook ist derzeit mit rund 200 Millionen Mitglieder eines der größten Online-Portale weltweit. Gegründet wurde das Netzwerk von einem Studierenden in den USA namens Mark Zuckerberg. Der musste selbst einen hohen zweistelligen Millionen Euro-Betrag in die Hand nehmen, um die Vorwürfe auf Diebstahl geistigen Eigentums aus der Welt zu schaffen, wie dpa weiter berichtete. Der Portalbetreiber selbst leidet nach Recherchen der Nachrichtenagentur derzeit unter akuter Geldnot. StudiVZ hingegen kommt aktuell auf rund 5,5 Millionen Mitglieder, die in dem Social Community-Portal registriert sind. Das Portal wurde im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Der neue Eigentümer verfolgt bei der Wahrung seiner eigenen Namensrechte eine harte Linie. Aufgrund der inzwischen erreichten hohen Bekanntheit der Seite mit dem Zusatz "VZ" werden andere Seitenbetreiber wie im Falle BörsenVZ juristisch belangt. Dies diene dem Schutz einer "Kennzeichenfamilie", die vor allem unter der jüngeren Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen eine ausgesprochen hohe Bekanntheit genieße, so das Argument der Holtzbrinck-Verantwortlichen.
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