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25. 05. 2012
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Sparkasse unterliegt vor Gericht


27.07.2011 02:14 von:

Schlagwörter: Köln,Sparkasse KölnBonn,Zivilprozess,Schröder,Bietmann,Honorare,Schadensersatz,2

Am heutigen Dienstag hat die 27. Zivilkammer des Kölner Landgerichts ein Urteil gefällt. Der frühere Bundestagsabgeordnete Prof. Rolf Bietmann muss seine zwischen 2005 und 2007 erhaltenen Honorare im Gesamtumfang von rund 900.000 Euro nicht zurückzahlen. Das Gericht folgte damit der Rechtsauffassung der Beklagtenseite. Die Sparkasse Köln/Bonn als Klägerin hatte dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden des Kreditinstituts vorgeworfen, für das Geld keine ausreichende Gegenleistung erbracht zu haben. Neben der zweifelhaften Zuständigkeit der Klägerin (Vertragspartner von Bietmann war eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft) rieb sich der Vorsitzende Richter Michael Meurer auch an der Tatsache, dass die Sparkasse selbst sich schriftlich für die nun in Frage gestellte Beratertätigkeit bedankt hatte, wie Kölner Lokalmedien berichteten. Insgesamt sei der Sparkasse kein Schaden entstanden, eine Rückzahlung der erhaltenen Honorare sei folglich nicht notwendig. Auch der frühere Vorstandsvorsitzende des Kreditinstituts, Gustav Adolf Schröder, ist Prozessgegner der Sparkasse in diesem Zivilprozess. Insgesamt fordert die Sparkasse von beiden die Zahlung eines Schadensersatzes in einer Gesamthöhe von zwei Millionen Euro.

Die Sparkasse indes beharrte auf der Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen. In einer Presseerklärung am gleichen Tag gab sich Sparkassen-Pressesprecher Norbert Minwegen kämpferisch. "Das Gericht ist der Argumentation der Sparkasse bedauerlicherweise nicht gefolgt, wir sind enttäuscht. Jetzt werden wir die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, wie unsere nächsten Schritte aussehen", kündigte Minwegen an. An den Vorwürfen gegen ihre ehemaligen Verantwortlichen hielt das kommunale Kreditinstitut allerdings fest. Man werde alle Möglichkeiten prüfen, hieß es dazu weiter. Die Klage gegen Schröder und Bietmann war im Herbst vergangenen Jahres nach einem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsrats initiiert worden. Grundlage für die Klage war ein Bericht der Sparkassen-Innenrevision aus dem Frühjahr 2009. Eine Entscheidung im strafrechtlichen Verfahren steht noch aus.







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