25. 05. 2012
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Stadt kassiert Niederlage vor Verwaltungsgericht
Die Stadt Köln hat vor dem Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) eine juristische Niederlage erlitten. Wie das städtische Presseamt am heutigen Donnerstag bekannt gab, beurteilten die Verwaltungsrichter das Glasflaschenverbot als rechtswidrig. Formell betrachtet bezieht sich die Kritik der Verwaltungsrichter auf die dahinter stehende Allgemein- bzw. Ordnungsverfügung. Im Gegensatz zur Stadtverwaltung sind die Richter der Auffassung, dass der Paragraf 14 des nordrhein-westfälischen Ordnungsbehördengesetzes OBG NRW "keine hinreichende Rechtsgrundlage" bilde, um generell das Mitführen von Glasflaschen verbietet. Die Stadt hingegen stellte an den Tagen des Straßenkarnevals bereits das Mitführen von Glasflaschen verboten, weil nach Auffassung der Verantwortlichen dies "einen Handlungsablauf in Gang setzt, der nach der Lebenserfahrung zwingend in die abzuwehrenden Gefahren" führe. Ein Kioskbetreiber sowie ein Anwohner der Zülpicher Straße im Bereich der Innenstadt hatten daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Stadt will nun auf dem Berufungsweg gegen das Urteil vorgehen, hieß es dazu weiter.
"Die Lebenswirklichkeit sieht anders aus, als es das VG offenbar sieht: Das Glasverbot hat genau das gebracht, was wir uns erhofft hatten", erklärte Stadtdirektor Guido Kahlen nach dem Urteil. So registrierten die Rettungskräfte an den Haupttagen des diesjährigen Straßenkarnevals deutlich weniger Schnittverletzungen. Auch sonst waren die Verantwortlichen in diesem Jahr mit dem Ablauf des Karnevals an den heißen Tagen (vor allem Weiberfastnacht und Rosenmontag) zufrieden. "Unser Schutzinteresse ist von den Menschen in der Stadt akzeptiert worden. Sie sehen das Glasverbot nicht als Gängelung, sondern als passgenaues Schutzinstrument", so Kahlen weiter. Hoffnung macht sich die Stadt nun in einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter dort hatten in gleicher Sache schon einmal in einem Eilverfahren ein Urteil der Kölner Verwaltungsrichter gekippt. Auf dieser Basis hatte auch die Landesregierung, namentlich das Landesinnenministerium, eine rechtliche Prüfung zugesagt, ob nicht eine präzisere Rechtsgrundlage das Problem heilen könne. Auf Basis der letztjährigen Erfahrungen will die Stadt auch bei der Eröffnung des Straßenkarnevals wieder ein Glasflaschenverbot durchführen.
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