25. 05. 2012
Seite drucken
Stadt Köln gewinnt erste Etappe im Messehallenstreit
Am heutigen Dienstag hat das Landgericht Köln (LG Köln) die Mietzinsklage der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15 – 18 GbR, einer Fondsgesellschaft des Troisdorfer Fondsinitiators Josef Esch, im so genannten Urkundenverfahren zurückgewiesen. Die Richter nannten die Klage "unstatthaft", wie die Stadt Köln am heutigen Dienstag bekannt gab. Für die Stadt bestätigt sich damit die eigene Argumentation. Nachdem die Europäische Kommission und danach auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2009 einen Verstoß gegen europäisches Vergaberecht festgestellt hatte, hatte die Stadt Köln den bis dahin geltenden Mietvertrag zwischen Kölnmesse und der Esch-Fondsgesellschaft für ungültig und die Mietzahlungen eingestellt. Damit begann ein Rechtsstreit, der auch nach diesem Urteil keineswegs abschließend geklärt ist. Das Urteil bestätigt vielmehr, dass die von der Klägerin gewählte Verfahrensvariante unzulässig sei, hieß es dazu weiter.
Wegen dieser Zahlungseinstellung hatte der Esch-Fonds ebenfalls eine Kündigung ausgesprpchen und machte die nach seiner Auffassung ausstehenden Mieten sowie Ansprüche auf Nutzungsentschädigung im Wege einer so genannten "Urkundenklage" geltend. In einem solchen Verfahren können beide Seiten nur mit Urkunden, nicht aber durch Zeugen oder Sachverständigengutachten, ihre Argumente vorbringen. Das Urteil bestätigt die bisherige Argumentation der Stadtverwaltung. Die jährlichen Mietzinsen der Nordhallen in Höhe von 20,7 Millionen Euro pro Jahr seien deutlich höher als der marktübliche Zins und gelten europarechtlich als "Beihilfe". Die aber müssen vorab angemeldet und von den zuständigen Institutionen genehmigt werden. Ob der Mietzins im vorliegenden Fall marktüblich oder zu hoch ist, kann jedoch verbindlich nur durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten geklärt werden. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten darf aber in einem Urkundenverfahren nicht eingeholt werden, berichtete die Stadt weiter.
Nun dürfte der Eigentümer der Immobilie seine Ansprüche in einem "ordentlichen Verfahren" mit Gutachen geltend zu machen. Die Stadt selbst hat bereits von sich aus ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass einen marktrelevanten Zins ermitteln soll. Der liegt nach Meinung der Verantwortlichen aber deutlich unterhalb der ursprünglich vereinbarten Summe, wie die Stadt bereits im vergangenen Jahr ausführte. Eine Beweisführung "nach Aktenlage" war bereits im Vorfeld als unwahrscheinlich bezeichnet worden. Die Stadt Köln hatte außerdem argumentiert, dass sie jedenfalls nicht die im Mietvertrag vereinbarte Miete schulden könne, weil die Messehallen von Anfang an Mängel aufgewiesen hätten, die bis heute nicht vollständig von dem Esch-Fonds als ihrem Vermieter beseitigt wurden. Diese Argumentation der Stadt Köln konnte der Esch-Fonds nach Auffassung des Landgerichts nicht mit Urkunden widerlegen, hieß es dazu weiter. Gegen das Urteil haben die Kölner Richtung die Möglichkeit einer Berufung zugelassen. Zudem könnte der Fondsanbieter ein ordentliches Verfahren in die Wege leiten. Der Rechtsstreit könnte damit noch einige Zeit die Justizbehörden beschäftigen.
No code given


























