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25. 05. 2012
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Stadt Köln prüft Berufungsverfahren gegen Entscheidung zur Vergnügungssteuer


20.03.2007 23:00 von:


Wie die Stadtverwaltung gestern am frühen Abend bekannt gab, prüfe man derzeit, ob das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) eine Berufung der Stadt Köln entscheiden muss. Im konkreten Fall geht es um die Besteuerung von Geldspielautomaten. Die Stadt habe nicht hinreichend geprüft, ob der Spieleinsatz der vergangenen Jahre überhaupt zuverlässig ermittelt werden kann. Zudem bemängelte das Gericht in seiner Begründung (AZ: 23K 1704/03) die Willkür der Steuer. Sie liegt derzeit bei fünf Prozent, beruht jedoch auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung, wie in der Urteilsbegründung verkündet wurde.

Stadtkämmerer Peter Michael Soenius reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Noch vor einigen Wochen hatte das Verwaltungsgericht insgesamt fünf Mal aus gleichem Anlass die Kölner Regelung im Eilverfahren überprüft und nicht beanstandet“, so Kämmerer in einer offiziellen Stellungnahme. Auch ein Erörterungstermin (24. Januar 2007) hatte damals keinerlei Zweifel an der eigenen Rechtsposition aufkommen lassen, stellte Soenius klar.

In Köln sind nach Angaben der Stadt 330 so genannte „Automaten-Aufsteller“ aktiv. Sie unterliegen der seit dem 16. Dezember 2005 in die Steuersatzung aufgenommenen Vergnügungssteuer. Auch diese Satzungsregelung wurde damals vom zuständigen Verwaltungsgericht nicht kritisiert. Das Gesamtaufkommen aus der Vergnügungssteuer der Automatenbranche in Köln liegt deutlich über fünf Millionen Euro.








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