25. 05. 2012
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Stadt Köln prüft Berufungsverfahren gegen Entscheidung zur Vergnügungssteuer
Wie die Stadtverwaltung gestern am frühen Abend bekannt gab, prüfe man
derzeit, ob das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) eine
Berufung der Stadt Köln entscheiden muss. Im konkreten Fall geht es um
die Besteuerung von Geldspielautomaten. Die Stadt habe nicht
hinreichend geprüft, ob der Spieleinsatz der vergangenen Jahre
überhaupt zuverlässig ermittelt werden kann. Zudem bemängelte das
Gericht in seiner Begründung (AZ: 23K 1704/03) die Willkür der Steuer.
Sie liegt derzeit bei fünf Prozent, beruht jedoch auf einer
unzureichenden Tatsachenermittlung, wie in der Urteilsbegründung
verkündet wurde.
Stadtkämmerer Peter Michael Soenius reagierte mit Unverständnis auf die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Noch vor einigen Wochen hatte
das Verwaltungsgericht insgesamt fünf Mal aus gleichem Anlass die
Kölner Regelung im Eilverfahren überprüft und nicht beanstandet“, so
Kämmerer in einer offiziellen Stellungnahme. Auch ein Erörterungstermin
(24. Januar 2007) hatte damals keinerlei Zweifel an der eigenen
Rechtsposition aufkommen lassen, stellte Soenius klar.
In Köln sind nach Angaben der Stadt 330 so genannte
„Automaten-Aufsteller“ aktiv. Sie unterliegen der seit dem 16. Dezember
2005 in die Steuersatzung aufgenommenen Vergnügungssteuer. Auch diese
Satzungsregelung wurde damals vom zuständigen Verwaltungsgericht nicht
kritisiert. Das Gesamtaufkommen aus der Vergnügungssteuer der
Automatenbranche in Köln liegt deutlich über fünf Millionen Euro.
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