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25. 05. 2012
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Stadt Köln rät Mitarbeiter die Aussage zu verweigern


08.12.2010 14:30 von:

Schlagwörter: Köln,Landgericht,2010,Dezember,Verhandlung,Kindesmissbrauch,Mitarbeiter,Aussagev

Derzeit wird vor dem Kölner Landgericht der vermeintliche Missbrauch eines Mannes an seiner heute 13-jährigen Stieftochter verhandelt. Im Zuge der gerichtlichen Aufarbeitung geriet auch das Kölner Amt für Kinder, Jugend und Familie, genauer ein Mitarbeiter des Amtes ins Visier staatsanwaltschaftlicher Aktivitäten. Seit Jahren schon hatte die zuständige Dienststelle im Rahmen von Erziehungshilfen die Familie aus Köln unterstützt. Am gestrigen Dienstag war der damals zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes als Zeuge geladen. "Dem Mitarbeiter, in dessen Zuständigkeit im Jahr 2007 die Koordination der Betreuung der Familie lag und der vergangene Woche als Zeuge vor Gericht geladen war, hat die Stadt Köln aus grundsätzlichen juristischen Erwägungen zur Auskunftsverweigerung geraten", hieß es dazu in der heutigen Stellungnahme. Der Mitarbeiter sei selbst erst kurz vor der Verhandlung darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass ein Anfangsverdacht gegen ihn geprüft werden soll. Das Ergebnis dieser Prüfungen steht zwar noch aus, trotzdem rät der Arbeitgeber des Zeugen zur Aussageverweigerung. Wie Radio Köln auf ihrer Internetseite berichtete, soll der Mitarbeiter selbst aber Fehler eingeräumt haben. So soll der vorgeschriebene Dienstweg beim Umgang mit Verdachtshinweisen auf Kindeswohlgefährdung nicht immer eingehalten worden sein, schrieb der Kölner Lokalsender weiter.

Das heute 13-jährige Mädchen wurde von ihrem Stiefvater mehrfach über mehrere Jahre lang sexuell missbraucht. Parallel dazu wurde das Opfer über die vergangenen Jahre gemeinsam mit weiteren Familienangehörigen vom Jugendamt der Stadt Köln durch Erziehungshilfemaßnahmen freier Träger begleitet, wie die Fachverwaltung erläuterte. "Der städtische Mitarbeiter war bereits unmittelbar nach Vorliegen fundierter Missbrauchsvorwürfe gegen den Stiefvater vor einigen Monaten in einen anderen Fachbereich des Jugendamtes umgesetzt worden. Umsetzungen in andere Aufgabenbereiche werden ohne Ansehen der Person und unabhängig von Verdachtsmomenten in Fällen vorgenommen, in denen aufgrund der Geschehnisse ein Wechsel aus grundsätzlichen oder auch psychologischen Gründen angezeigt ist", hieß es dazu weiter in der offiziellen Stellungnahme.

Weitere Angaben zum Verfahren und zur Sache wollte die Stadt nicht machen. Die Verantwortlichen betonten, dass sie die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen unverändert unterstützen wollen. Es sei allerdings nicht förderlich, wenn vorschnelle Beurteilungen gezogen werden, ohne dass alle notwendigen Fakten vom Gericht und der Staatsanwaltschaft aufgearbeitet worden sind, so der weitere Wortlaut.


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