25. 05. 2012
Seite drucken
Stadtrat Köln: Ordnungsrufe gegen Rechte waren rechtens
Die Vertreter der als rechtsextrem eingestuften Formation „pro Köln“ haben am heutigen Mittwoch gleich zwei Niederlagen vor Gericht einstecken müssen. Im Mittelpunkt stand dabei das Verhalten der selbsternannten „Bürgerbewegung“ im Kölner Stadtrat. So hatte Oberbürgermeister Jürgen Roters in der Sitzung vom 7. Oktober vergangenen Jahres dem Ratsmitglied Markus Wiener einen Ordnungsruf erteilt. Der hatte kurz zuvor die Stadtkämmerin Gabriele C. Klug als „Klüngelkandidatin“ bezeichnet. Eine Sitzung später erhielt "pro Köln"-Stadtrat Jörg Uckermann einen weiteren Ordnungsruf. Er hatte sich in der Sitzung am 25. November 2011 von "bolschewistischen Methoden der Linken“ gesprochen. „Ungebührlich“, befanden nun auch die Richter des Kölner Verwaltungsgerichts. Das Gericht hatte am heutigen Mittwoch gleich zwei Klagen der Rechten gegen Ordnungsrufe mit eben jener Begründung abgewiesen.
In ihrer Urteilsbegründung befand das Gericht, dass beide Äußerungen einen Ordnungsruf des Sitzungsleiters gerechtfertigt haben. Die Äußerungen Wieners seien als „Abqualifizierung“ zu verstehen, der Ordnungsruf des OBs folglich angemessen. Die Eskapade Uckermann wertete das Gericht hingegen als „bewusste Polemik, die eine Sitzungsstörung darstelle“. Auch die Bezeichnung „Ethno-Gang“ sei ordnungsrufwürdig. Weil Roters den Ratsherrn Uckermann aber zuvor ermahnte, habe er das Recht auf Sanktionierung per Ordnungsruf verwirkt. Die Rechtsextremen sollten sich trotzdem nicht als Sieger fühlen, denn zukünftig rechtfertigt auch die Benutzung dieses Begriffs eine entsprechende Sanktion des Sitzungsleiters, stellte das Gericht fest.
OB sieht sich bestätigt
Für Oberbürgermeister Jürgen Roters und die Mehrheit der demokratischen Volksvertreter sind das indes gute Nachrichten. Das Kölner Stadtoberhaupt sieht sich zudem ausdrücklich in seiner Auffassung bestätigt, dass Aussagen wie „Ethno-Gang“ von den Rechtsextremen polemische Abqualifizierungen von Menschen mit Zuwanderungshintergrund sind. Das aber sei eine pauschale Beleidigung aller Menschen mit nicht-deutschem Hintergrund. „Ich sehe dies als weitere Bestätigung dafür, dass die Bürgerbewegung "pro Köln" die Taktik verfolgt, die eigenen angeblich sachliche Kritik als Inanspruchnahme von Grundrechten zu bemänteln“, schlussfolgert der erste Bürger der Stadt.
Das habe bereits das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil aus dem Jahr 2009 (8.7.2009 – Az: 5A 203/08) ausdrücklich bestätigt. Es sei Teil der Strategie der Rechtsextremen, mit „ pauschalierenden, plakativen Äußerungen Ausländer sowie Zuwanderer wegen ihrer Abstammung und/oder Religionszugehörigkeit auszugrenzen und als kriminell darzustellen“. Roters sieht seine Aufgabe als Sitzungsleiter der Ratszusammenkünfte auch zukünftig darin, solchen Äußerungen mit der gebotenen Strenge entgegen zu treten. Der Applaus der anderen 85 Ratsmitglieder in den vergangenen Sitzungen zeigt zudem, dass er damit nicht alleine steht.
No code given


























