25. 05. 2012
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Städte- und Gemeindebund kritisiert OVG-Entscheidung in Düsseldorf
Zu dieser Einschätzung kommt der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund.
Auslöser für die neuerliche Kritik an der bestehenden Praxis bei
Vergabeentscheidungen ist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts
Düsseldorf und eine frühere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
von Anfang 2007. Die haben nach Ansicht des kommunalen Spitzenverbandes
zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei laufenden kommunalen
Planungsverfahren geführt. Beide Gerichte gehen davon in ihren
Rechtsprechungen davon aus, dass Grundstücksverkäufe der öffentlichen
Hand dem Vergaberecht unterliegen, wenn mit dem Käufer bestimmte
Absprachen über die Gestaltung der dort zu errichtenden Bauten
getroffen werden. Dies bringt es mit sich, dass der Verkauf städtischer
Grundstücke in vielen Fällen künftig öffentlich ausgeschrieben werden
müsse.
„Diese Rechtsprechung stellt den Einsatz des bewährten städtebaulichen
Instrumentariums in Frage“, warnte der Geschäftsführer des Städte- und
Gemeindebundes NRW Ernst Giesen am heutigen Donnerstag in Düsseldorf.
Eine große Zahl von Kommunen hätten sämtliche Grundstücksgeschäfte
zunächst einmal gestoppt. „Wir sind bisher davon ausgegangen, dass
Kommunen nur dann ausschreiben müssen, wenn sie die zu errichtenden
Bauwerke künftig selbst nutzen wollen.“ Nur dann - so Giesen - trage
ein Grundstücksgeschäft das Merkmal der Beschaffung, wie ihn das
Vergaberecht voraussetze.
OVG-Interpretation mit gewichtigen Folgen für die Kommunen
Hierauf komme es aber nach Auffassung des OLG Düsseldorf nicht mehr an.
Bereits das Interesse der Kommune an einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung solle nun ausreichen, um die Zusammenarbeit einer Kommune
mit einem Investor dem Vergabeverfahren zu unterwerfen. Die
Konsequenzen dieser Entwicklung seien aber noch nicht vollständig
absehbar, betonte Giesen. Bereits jetzt stehe aber fest, dass die
Kommunen die Zusammenarbeit mit Investoren bei Planung und Entwicklung
von Wohn- und Gewerbeflächen künftig auch vergaberechtlich in jedem
Einzelfall prüfen müssten. „Wir können keine generelle Empfehlung zum
Umgang mit der neuen Rechtsprechung geben“, so Giesen. Der Städte- und
Gemeindebund NRW kündigte an, die Mitgliedskommunen mit
Beratungsangeboten zu unterstützen. So sollen Rechtsunsicherheiten
vermieden werden, hieß es dazu abschließend.
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