25. 05. 2012
Seite drucken
Stefan Raabs Produktionsfirma muss zahlen
Dies teilte der Kölner Anwalt und Medienrechtsexperte Christian
Sollmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger am gestrigen Mittwoch mit.
In seinem bereits im Dezember vergangenen Jahres gesprochenen Urteil
entschied das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich
der ordentlichen Gerichtsbarkeit, dass die Produktionsfirma der
ProSieben-Sendung „TV Total“ für das Zeigen entsprechender Ausschnitte
anderer Fernsehsender Lizenzgebühren zu zahlen habe (Az I ZR 42/05).
Filmausschnitte anderer Sender dürften nicht ohne Weiteres verwendet
werden, so die Kurzfassung der Urteilsbegründung. Im konkreten Fall
ging es um einen 20-sekündigen Einspieler zum Thema „Spontan-Jodeln“,
der einer Sendung des Hessischen Rundfunks (HR) entnommen wurde. Die
Verwertungsgesellschaft des Senders mahnte das Verhalten an und
forderte eine Lizenzgebühr in Höhe von 1278,23 Euro.
Nach mehreren Instanzen entschied nun der BGH letztinstanzlich. In
seiner 23-seitigen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass man
sich bei lizenzfreien Verwendung entsprechenden Bildmaterials
„genügend“ mit dem Ausschnitt auseinandersetzen muss, wie Experte
Sollmecke ausführte. Ansonsten gilt das Recht des Urhebers und das
blieb nach Meinung der Richter auch im bereits erwähnten Beitrag
gewahrt. Weder auf das Recht der freien Bearbeitung noch auf das
Zitatrecht könne sich Raab berufen, erklärten die Richter in ihrer
Begründung. „In den Kommentierungen des Moderators konnten die Richter
keine komischen Elemente erkennen, die eine entsprechende Bearbeitung
gerechtfertigt hätten“, erläuterte Sollmecke die Entscheidung.
Die Entscheidung der Karlsruher Richter dürfte möglicherweise auch
anderen Fernsehsenders als Orientierung dienen. Das Urteil kam
allerdings nicht ganz überraschend. Schon im Jahr 2002 hatte der Kölner
Privatsender RTL eine halbe Million Euro an Lizenzgebühren verlangt.
Medienexperte Sollmecke vermutet anhand der Urteilsbegründung, dass
sich beide Seiten inzwischen im Rahmen eines Rahmenabkommens geeinigt
haben.
No code given


























