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25. 05. 2012
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Stefan Raabs Produktionsfirma muss zahlen


25.06.2008 22:00 von:


Dies teilte der Kölner Anwalt und Medienrechtsexperte Christian Sollmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger am gestrigen Mittwoch mit. In seinem bereits im Dezember vergangenen Jahres gesprochenen Urteil entschied das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, dass die Produktionsfirma der ProSieben-Sendung „TV Total“ für das Zeigen entsprechender Ausschnitte anderer Fernsehsender Lizenzgebühren zu zahlen habe (Az I ZR 42/05). Filmausschnitte anderer Sender dürften nicht ohne Weiteres verwendet werden, so die Kurzfassung der Urteilsbegründung. Im konkreten Fall ging es um einen 20-sekündigen Einspieler zum Thema „Spontan-Jodeln“, der einer Sendung des Hessischen Rundfunks (HR) entnommen wurde. Die Verwertungsgesellschaft des Senders mahnte das Verhalten an und forderte eine Lizenzgebühr in Höhe von 1278,23 Euro.

Nach mehreren Instanzen entschied nun der BGH letztinstanzlich. In seiner 23-seitigen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass man sich bei lizenzfreien Verwendung entsprechenden Bildmaterials „genügend“ mit dem Ausschnitt auseinandersetzen muss, wie Experte Sollmecke ausführte. Ansonsten gilt das Recht des Urhebers und das blieb nach Meinung der Richter auch im bereits erwähnten Beitrag gewahrt. Weder auf das Recht der freien Bearbeitung noch auf das Zitatrecht könne sich Raab berufen, erklärten die Richter in ihrer Begründung. „In den Kommentierungen des Moderators konnten die Richter keine komischen Elemente erkennen, die eine entsprechende Bearbeitung gerechtfertigt hätten“, erläuterte Sollmecke die Entscheidung.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter dürfte möglicherweise auch anderen Fernsehsenders als Orientierung dienen. Das Urteil kam allerdings nicht ganz überraschend. Schon im Jahr 2002 hatte der Kölner Privatsender RTL eine halbe Million Euro an Lizenzgebühren verlangt. Medienexperte Sollmecke vermutet anhand der Urteilsbegründung, dass sich beide Seiten inzwischen im Rahmen eines Rahmenabkommens geeinigt haben.







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