25. 05. 2012
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Strafe für Versicherungsbetrüger
Das belegt das jüngste Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 24 = 240/06).
Dabei hatte ein Versicherter einen „Wasserschaden“ geltend gemacht.
Angeblich soll das ausgetretene Leitungswasser hochwertige
Kleidungsstücke beschädigt haben. Die betroffene Versicherung schaltete
daraufhin einen Sachverständigen ein. Der stellte in seinem Gutachten
fest, dass das angeblich abgebrochene Thermostat-Ventil den Schaden gar
nicht verursacht hatte. Zudem bezweifelte das Gericht, dass sowohl der
Geschädigte wie auch weitere Zeugen zufällig am Ort des Geschehens
auftauchten, als der Schaden entstanden sein soll.
Zudem versuchte der Mann seine angeblich durch Wasserschaden
beschädigten Waren zu verkaufen, die Werbeversuche bezeichnete das
Gericht als „dilettantisch“. Offenbar, so mutmaßten die Richter, hatte
der Mann seine Ware nicht losbekommen und versuchte nun, die Bekleidung
über einen anderen Weg an den Mann bringen zu können. In ihrem Urteil
wiesen die Richter folgerichtig die Ansprüche des Versicherten zurück.
Der Mann muss sich nun wegen Versicherungsbetrugs verantworten. Die
Gutachterkosten in Höhe von rund 60.000 Euro wird er wohl auch bezahlen
müssen, hieß es in dem Urteil abschließend.
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