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25. 05. 2012
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Strafe für Versicherungsbetrüger


24.03.2008 23:00 von:


Das belegt das jüngste Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 24 = 240/06).   Dabei hatte ein Versicherter einen „Wasserschaden“ geltend gemacht. Angeblich soll das ausgetretene Leitungswasser hochwertige Kleidungsstücke beschädigt haben. Die betroffene Versicherung schaltete daraufhin einen Sachverständigen ein. Der stellte in seinem Gutachten fest, dass das angeblich abgebrochene Thermostat-Ventil den Schaden gar nicht verursacht hatte. Zudem bezweifelte das Gericht, dass sowohl der Geschädigte wie auch weitere Zeugen zufällig am Ort des Geschehens auftauchten, als der Schaden entstanden sein soll.

Zudem versuchte der Mann seine angeblich durch Wasserschaden beschädigten Waren zu verkaufen, die Werbeversuche bezeichnete das Gericht als „dilettantisch“. Offenbar, so mutmaßten die Richter, hatte der Mann seine Ware nicht losbekommen und versuchte nun, die Bekleidung über einen anderen Weg an den Mann bringen zu können. In ihrem Urteil wiesen die Richter folgerichtig die Ansprüche des Versicherten zurück. Der Mann muss sich nun wegen Versicherungsbetrugs verantworten. Die Gutachterkosten in Höhe von rund 60.000 Euro wird er wohl auch bezahlen müssen, hieß es in dem Urteil abschließend.







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