25. 05. 2012
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Unverändert hohe Belastung beim Kölner LandesarbeitsgerichtUnverändert hohe Belastung beim Kölner Landesarbeitsgericht
Während beim Landesarbeitsgericht selbst die Arbeitsbelastung kaum
zurückging (minus 0,89 Prozent) haben die im Bezirk befindlichen
Arbeitsgerichte in Aachen, Bonn, Köln und Siegburg 3,58 Prozent weniger
Neufälle bearbeiten müssen. Die Gesamtentwicklung bezeichnen die
LAG-Verantwortlichen allerdings
lediglich als „stabil“. Nach einem starken Anstieg der eingereichten
Streitfälle im Bereich des Arbeitsrechts nach 2001, ging die Zahl der
neuen Fälle zwischen 2004 und 2006 aufgrund der anziehenden Konjunktur
spürbar zurück. 2007 registrierten die Arbeitsgerichte rund 23.400 neue
Verfahren, etwa 900 weniger als ein Jahr zuvor. Doch trotz weniger
Fälle stieg die durchschnittliche Dauer der Berufungsverfahren
(zuständig ist das Landesarbeitsgericht Köln) im vergangenen Jahr von
4,2 auf nunmehr 4,4 Monate an. Auch bei den vier Arbeitsgerichten im
Bezirk erhöhte sich die durchschnittliche Erledigungsdauer von 3,7 auf
3,9 Monate.
Gedämpfte Erwartungen und weiterhin Personalbedarf
Einer der Hauptgründe für diese Zahlen ist die weiterhin
unbefriedigende Personalausstattung der Arbeitsgericht im Kölner
Bezirk. Nach einer aktuellen Personalbedarfs-Erhebung anhand eines
bundeseinheitlichen Standards wären bei dem derzeitigen Geschäftsanfall
für die vier Arbeitsgerichte im Bezirk des LAG Köln knapp 43
Richterstellen erforderlich. Tatsächlich sind zur Zeit 38 Planstellen
vorhanden. Das bedeutet, dass derzeit jeder Richter rund 113 Prozent
des nach diesem Standard festgelegten Pensums zu bewältigen hat. Die
Situation wird sich trotz dieser Zahlen wohl eher verschlechtern als
verbessern, befürchten die Verantwortlichen am Gericht.
So sieht die Haushaltsplanung für diese vier Arbeitsgerichte die
Streichung von weiteren fünf Richterstellen in den Jahren 2008 und 2009
und von vier weiteren ab 2010 vor. Das beträfe fast ein Viertel der
vorhandenen Stellen. Wird der Stellenabbau in vollem Umfang realisiert,
droht selbst bei gleich bleibendem Geschäftsanfall, der nur bei
anhaltend guter Konjunktur gewährleistet wäre, eine Belastungsquote von
ca. 150 Prozent. Die Verfahren wären dann nicht mehr in angemessener
Zeit zu bewältigen, so das pessimistische Fazit der Arbeitsrichter.
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