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25. 05. 2012
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Unverändert hohe Belastung beim Kölner LandesarbeitsgerichtUnverändert hohe Belastung beim Kölner Landesarbeitsgericht


10.02.2008 23:00 von:


Während beim Landesarbeitsgericht selbst die Arbeitsbelastung kaum zurückging (minus 0,89 Prozent) haben die im Bezirk befindlichen Arbeitsgerichte in Aachen, Bonn, Köln und Siegburg 3,58 Prozent weniger Neufälle bearbeiten müssen. Die Gesamtentwicklung bezeichnen die LAG-Verantwortlichen allerdings lediglich als „stabil“. Nach einem starken Anstieg der eingereichten Streitfälle im Bereich des Arbeitsrechts nach 2001, ging die Zahl der neuen Fälle zwischen 2004 und 2006 aufgrund der anziehenden Konjunktur spürbar zurück. 2007 registrierten die Arbeitsgerichte rund 23.400 neue Verfahren, etwa 900 weniger als ein Jahr zuvor. Doch trotz weniger Fälle stieg die durchschnittliche Dauer der Berufungsverfahren (zuständig ist das Landesarbeitsgericht Köln) im vergangenen Jahr von 4,2 auf nunmehr 4,4 Monate an. Auch bei den vier Arbeitsgerichten im Bezirk erhöhte sich die durchschnittliche Erledigungsdauer von 3,7 auf 3,9 Monate.

Gedämpfte Erwartungen und weiterhin Personalbedarf

Einer der Hauptgründe für diese Zahlen ist die weiterhin unbefriedigende Personalausstattung der Arbeitsgericht im Kölner Bezirk. Nach einer aktuellen Personalbedarfs-Erhebung anhand eines bundeseinheitlichen Standards wären bei dem derzeitigen Geschäftsanfall für die vier Arbeitsgerichte im Bezirk des LAG Köln knapp 43 Richterstellen erforderlich. Tatsächlich sind zur Zeit 38 Planstellen vorhanden. Das bedeutet, dass derzeit jeder Richter rund 113 Prozent des nach diesem Standard festgelegten Pensums zu bewältigen hat. Die Situation wird sich trotz dieser Zahlen wohl eher verschlechtern als verbessern, befürchten die Verantwortlichen am Gericht.

So sieht die Haushaltsplanung für diese vier Arbeitsgerichte die Streichung von weiteren fünf Richterstellen in den Jahren 2008 und 2009 und von vier weiteren ab 2010 vor. Das beträfe fast ein Viertel der vorhandenen Stellen. Wird der Stellenabbau in vollem Umfang realisiert, droht selbst bei gleich bleibendem Geschäftsanfall, der nur bei anhaltend guter Konjunktur gewährleistet wäre, eine Belastungsquote von ca. 150 Prozent. Die Verfahren wären dann nicht mehr in angemessener Zeit zu bewältigen, so das pessimistische Fazit der Arbeitsrichter.







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