25. 05. 2012
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Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt Gegner
Zukünftig sollen Daten, die auf diese Weise gewonnen wurde, nur beim
Verdacht schwerer Straftaten verwendet werden. Acht Einzelkläger hatten
in einem Eilantrag die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angezweifelt.
Grundsätzlich stehen die Telekommunikationsunternehmen aber auch
weiterhin in der Pflicht, Daten über Dauer von Telefon- und
Internetverbindungen zu speichern. Allerdings hat das Gericht die Hürde
für eine Nutzung dieser Daten durch Ermittlungsbehörden deutlich
heraufgesetzt. In ihrer Urteilsbegründung gaben die Richter dem Recht
auf Privatsphäre den Vorrang vor den Sicherheitsbedürfnissen des
Staates. Die Richter ließen damit auch das Argument gelten, dass
betroffenen Personen „Nachteile von erheblichem Gewicht“ entstünden.
Die ursprüngliche Gesetzgebung hätte es den Behörden erheblich
erleichtert, Kenntnisse über das Kommunikationsverhalten zu erlangen.
Der vermeintliche Sieg der Gegner einer Vorratsdatenspeicherung und
seiner ermittlungstechnischen Verwendung ist allerdings keineswegs
gesichert. So gilt die gerichtliche Entscheidung aus Karlsruhe zunächst
nur für sechs Monate. Sollte sich der Streitfall jedoch länger
hinziehen, kann diese Frist aber verlängert werden, hieß es dazu aus
Karlsruhe weiter. Die Klage gegen die Zulässigkeit des Gesetzes ist
auch weiter beim ersten Senat anhängig. Beide Seiten – Gesetzgeber und
Gegner – betrachteten sich nach dem vorläufigen Urteil als Sieger.
Während die Gegner einer Vorratsdatenspeicherung ihre Rechtsauffassung
bestätigt sahen, konterte NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf, dass auch
die nordrhein-westfälische Landesregierung die Beurteilung der
Verfassungsrichter teile. „Eine schrankenlose Weitergabe der Daten
greift unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte der Bürger ein“,
betonte Wolf. Der FDP-Politiker sieht mit dem Urteil den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Im Vorfeld der heutigen Entscheidung hatten bundesweit rund 30.000
Menschen mit ihren Unterschriften die Verfassungsbeschwerde
unterstützt. Am vergangenen Wochenende fand in Köln eine Demonstration
mit rund 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, die sich ebenfalls
klar gegen den Trend zum Überwachungsstaat wandten. Das Urteil ist
dabei bereits das dritte der höchsten Verfassungsinstanz zum Thema
staatliche Überwachung in den vergangenen Wochen. Auch beim Datenschutz
von Kfz-Kennzeichen sowie in punkto Online-Durchsuchungen gaben die
Karlsruher Verfassungsrichter den Klägern gegen eine allzu strikte
Beschränkungen des grundgesetzlich gesicherten Rechts auf Privatsphäre
Recht.
Kommentar
Wie gut, dass es Karlsruhe gibt. Nach den Terroranschlägen von 2001 und
den Folgejahren haben sich weite Kreise von Politikern anscheinend
darauf festgelegt, aus Angst vor schweren Gewalttaten die bürgerlichen
Rechte immer weiter und Stück für Stück einzuschränken. Zwar wissen die
Sicherheitspolitiker auch, dass ein 100-prozentiger Schutz vor
terroristischen Anschlägen auch zukünftig nicht möglich sein wird. Das
hat die selbsternannten Beschützer der freiheitlich-demokratischen
Grundrechte jedoch nicht daran gehindert, genau diese schutzwürdigen
Rechte immer stärker einzuschränken. Dem hat Karlsruhe nun einen Riegel
vorgeschoben. Es steht zu hoffen, dass die Richter in der Hauptsache
ebenso standhaft bleiben und dem Druck der Sicherheitslobby widerstehen
können. Immerhin ist das Recht auf Privatsphäre ein wichtiger
Bestandteil unserer Demokratie und damit auch der Freiheit, wegen der
wir in vielen anderen Staaten beneidet werden. Nicht nur der gute alte
Orwell wird ein kleines Stück weit erleichtert sein.
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