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25. 05. 2012
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Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt Gegner


18.03.2008 23:00 von:


Zukünftig sollen Daten, die auf diese Weise gewonnen wurde, nur beim Verdacht schwerer Straftaten verwendet werden. Acht Einzelkläger hatten in einem Eilantrag die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angezweifelt. Grundsätzlich stehen die Telekommunikationsunternehmen aber auch weiterhin in der Pflicht, Daten über Dauer von Telefon- und Internetverbindungen zu speichern. Allerdings hat das Gericht die Hürde für eine Nutzung dieser Daten durch Ermittlungsbehörden deutlich heraufgesetzt. In ihrer Urteilsbegründung gaben die Richter dem Recht auf Privatsphäre den Vorrang vor den Sicherheitsbedürfnissen des Staates. Die Richter ließen damit auch das Argument gelten, dass betroffenen Personen „Nachteile von erheblichem Gewicht“ entstünden. Die ursprüngliche Gesetzgebung hätte es den Behörden erheblich erleichtert, Kenntnisse über das Kommunikationsverhalten zu erlangen.

Der vermeintliche Sieg der Gegner einer Vorratsdatenspeicherung und seiner ermittlungstechnischen Verwendung ist allerdings keineswegs gesichert. So gilt die gerichtliche Entscheidung aus Karlsruhe zunächst nur für sechs Monate. Sollte sich der Streitfall jedoch länger hinziehen, kann diese Frist aber verlängert werden, hieß es dazu aus Karlsruhe weiter. Die Klage gegen die Zulässigkeit des Gesetzes ist auch weiter beim ersten Senat anhängig. Beide Seiten – Gesetzgeber und Gegner – betrachteten sich nach dem vorläufigen Urteil als Sieger. Während die Gegner einer Vorratsdatenspeicherung ihre Rechtsauffassung bestätigt sahen, konterte NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf, dass auch die nordrhein-westfälische Landesregierung die Beurteilung der Verfassungsrichter teile. „Eine schrankenlose Weitergabe der Daten greift unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte der Bürger ein“, betonte Wolf. Der FDP-Politiker sieht mit dem Urteil den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.

Im Vorfeld der heutigen Entscheidung hatten bundesweit rund 30.000 Menschen mit ihren Unterschriften die Verfassungsbeschwerde unterstützt. Am vergangenen Wochenende fand in Köln eine Demonstration mit rund 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, die sich ebenfalls klar gegen den Trend zum Überwachungsstaat wandten. Das Urteil ist dabei bereits das dritte der höchsten Verfassungsinstanz zum Thema staatliche Überwachung in den vergangenen Wochen. Auch beim Datenschutz von Kfz-Kennzeichen sowie in punkto Online-Durchsuchungen gaben die Karlsruher Verfassungsrichter den Klägern gegen eine allzu strikte Beschränkungen des grundgesetzlich gesicherten Rechts auf Privatsphäre Recht.

Kommentar

Wie gut, dass es Karlsruhe gibt. Nach den Terroranschlägen von 2001 und den Folgejahren haben sich weite Kreise von Politikern anscheinend darauf festgelegt, aus Angst vor schweren Gewalttaten die bürgerlichen Rechte immer weiter und Stück für Stück einzuschränken. Zwar wissen die Sicherheitspolitiker auch, dass ein 100-prozentiger Schutz vor terroristischen Anschlägen auch zukünftig nicht möglich sein wird. Das hat die selbsternannten Beschützer der freiheitlich-demokratischen Grundrechte jedoch nicht daran gehindert, genau diese schutzwürdigen Rechte immer stärker einzuschränken. Dem hat Karlsruhe nun einen Riegel vorgeschoben. Es steht zu hoffen, dass die Richter in der Hauptsache ebenso standhaft bleiben und dem Druck der Sicherheitslobby widerstehen können. Immerhin ist das Recht auf Privatsphäre ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie und damit auch der Freiheit, wegen der wir in vielen anderen Staaten beneidet werden. Nicht nur der gute alte Orwell wird ein kleines Stück weit erleichtert sein.








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