25. 05. 2012
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ver.di stellt Strafanzeige gegen GNBZ
Die Strafanzeige begründete ver.di damit, dass die GNBZ weder als
eingetragener Verein noch als Gewerkschaft anerkannt sei. Die größte
Gewerkschaft innerhalb des DGB vermutet, dass sämtliche
Vorstandsmitglieder der GNBZ im geschäftlichen Verkehr bestechlich sein
sollen, weil sich die Gewerkschaft aus Drittmitteln finanziert. Diese
Drittmittel seien nicht geringfügig, wie die Gewerkschaft in ihrer
Begründung ausführte.
Das dazu notwendige Schreiben soll bereits am gestrigen Dienstag nach
einem Bericht des ARD-Magazins „Report Mainz“ an die zuständige
Staatsanwaltschaft in Köln geschickt worden sein. Hintergrund der Klage
ist die Kritik der ver.di-Gewerkschaft an den jüngsten Ergebnissen der
Tarifrunde zwischen GNBZ und den Arbeitgebern in diesem Bereich. Die
hatten deutlich geringere tarifliche Löhne vereinbart als ver.di für
die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Postangestellten.
Tarifexperten befürchten, dass mit „Scheingewerkschaften“ wie der GNBZ
die gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn im Zustellergewerbe
ausgehebelt werden sollen. Der Mindestlohn für Zusteller ist seit
Anfang dieses bundeseinheitlich auf 9,80 pro Stunde festgelegt.
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