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25. 05. 2012
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ver.di stellt Strafanzeige gegen GNBZ


11.03.2008 23:00 von:


Die Strafanzeige begründete ver.di damit, dass die GNBZ weder als eingetragener Verein noch als Gewerkschaft anerkannt sei. Die größte Gewerkschaft innerhalb des DGB vermutet, dass sämtliche Vorstandsmitglieder der GNBZ im geschäftlichen Verkehr bestechlich sein sollen, weil sich die Gewerkschaft aus Drittmitteln finanziert. Diese Drittmittel seien nicht geringfügig, wie die Gewerkschaft in ihrer Begründung ausführte.

Das dazu notwendige Schreiben soll bereits am gestrigen Dienstag nach einem Bericht des ARD-Magazins „Report Mainz“ an die zuständige Staatsanwaltschaft in Köln geschickt worden sein. Hintergrund der Klage ist die Kritik der ver.di-Gewerkschaft an den jüngsten Ergebnissen der Tarifrunde zwischen GNBZ und den Arbeitgebern in diesem Bereich. Die hatten deutlich geringere tarifliche Löhne vereinbart als ver.di für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Postangestellten. Tarifexperten befürchten, dass mit „Scheingewerkschaften“ wie der GNBZ die gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn im Zustellergewerbe ausgehebelt werden sollen. Der Mindestlohn für Zusteller ist seit Anfang dieses bundeseinheitlich auf 9,80 pro Stunde festgelegt.








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