25. 05. 2012
Seite drucken
Verhandlung um eine Tierbeerdigung
Um 10 Uhr findet am heutigen Dienstag im Saal 145 des Kölner Amtsgerichts die mündliche Verhandlung in einem Eilverfahren statt. Die 30-jährige Kölnerin Elisabeth R. will auf diesem Weg die tiefgefrorene Leiche ihres geliebten Hundes Benny verlangen. Prozessgegner ist die Tierbestatterin Monika L.. Nachdem der Hund am 30. Oktober vergangenen Jahres verstorben war, wollte die Besitzerin den Hund bestatten lassen. Beide Parteien einigten sich nach Aussage der Klägerin zunächst auf Gesamtkosten in Höhe von 250 Euro. Weil die 30-Jährige aber zunächst nicht zahlen konnte, sollte der Leichnam des Terrier-Mischlingshundes zwischenzeitlich tiefgefroren werden.
Zur Auseinandersetzung kam es, als die Hundebesitzerin eine neue Rechnung erhielt. Statt der ursprünglich vereinbarten 250 sollte die junge Frau nun 600 Euro zahlen. Sollte die 30-Jährige nicht zahlen, werde der Leichnam des Hundes an eine Tierverwertung abgegeben und dort vernichtet werden, teilte das Kölner Amtsgericht mit. Außerdem hatte die Tierbestatterin der Klägerin vorgeworfen, das Tier nicht ausreichend geliebt zu haben. Wegen der Kurzfristigkeit und der bislang kurzen Verfahrensdauer lag zum Zeitpunkt der Ankündigung noch keine Stellungnahme der Prozessgegnerin vor, wie der Pressesprecher des Amtsgerichts abschließend erklärte.
Aktualisierung: 15:30 Uhr
In der mündlichen Verhandlung einigten sich beide Parteien auf die Herausgabe des Tierleichnams. Die Klägerin muss für die Verwahrung des toten Hundes einen Betrag von 200 Euro zahlen. Die Beerdigung selbst wird nun in Düsseldorf durchgeführt. Trotz der gütlichen Einigung sei das Vertrauensverhältnis zwischen der Klägerin und der Tierbestatterin nachhaltig gestört, so die Begründung der 30-Jährigen.
No code given


























