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25. 05. 2012
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Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbot von Tastendruck-Telefonwerbung


18.04.2008 22:00 von:


Bei dieser Methode werden Verbraucher von Telekom-Unternehmen im Auftrag ihrer Kunden angerufen. Dabei schalten die Auftraggeber eine Bandansage, auf der der Angerufene beispielsweise über einen Gewinn informiert wird. Wünscht der ahnungslose „Gewinner“ weitere Informationen, wählt er sich durch Tastendruck automatisch in einen gebührenpflichtigen Mehrwertdienst ein, zumeist eine 0900-Verbindung. Die Bundesnetzagentur sieht darin einen Rufnummernmissbrauch und verbot das Geschäftsmodell vorläufig.

In ihrer Urteilsbegründung verwiesen die Richter auf entsprechende Passagen im Telekommunikationsgesetz und im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Gerade bei den teuren 0900-Verbindungen sehen die Richter einen besonderen Schutz der Verbraucher. Daher sei es notwendig, dass das ausgesprochene Verbot weiterhin gelte. Einzige Ausnahme sind dabei Auskunftsdienste. Zuvor erhielt die staatliche Aufsichtsbehörde in Telekommunikationsfragen zahlreiche Beschwerden von geprellten Telefonkunden. Selbst Telefonkunden, die bei ihrem Anbieter 0900-Verbindungen sperren ließen, fielen auf das „Tastendruckmodell“ herein und wurden zur Kasse gebeten. Die Netzagentur reagierte am 22. Februar mit einem vorläufigen Verbot. Die Klägerin war ein Anbieter aus diesem Segment. Nun wird sich die nächsthöhere Instanz mit dem Verbot auseinander setzen müssen.








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