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25. 05. 2012
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Verwaltungsgericht Köln lehnt erste Klage gegen Kopfnoten ab


15.01.2009 09:20 von:

Schlagwörter: Köln,Verwaltungsgericht,Klage,Kopfnoten,abgewiesen,Urteil,Hauptschule

Es war die erste gerichtliche Auseinandersetzung um die im Jahr 2007 eingeführten Kopfnoten in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Am gestrigen Mittwoch lehnten die Richter des Kölner Verwaltungsgerichtes die Einwände eines Vaters aus Rheinbach ab. Er hatte sich über die Note "unbefriedigend" bei der Verhaltesbeurteilung seines Sohnen aufgeregt und wollte sie auf dem Gerichtsweg rückgängig machen. Der heute 14-Jährige hatte die Note auf seinem Halbjahreszeugnis 2008 für sein Verhalten in der neunten Klasse einer Hauptschule bekommen. Die Eltern sahen durch diese Note die Chancen ihres Kindes auf dem Arbeitsmarkt gefährdet. Der Schule sei allerdings aus diesen grundsätzlichen Überlegungen kein Vorwurf zu machen, schließlich handelten sie nach der aktuellen Gesetzeslage, urteilten die Richter.

Kopfnoten in der kritischen Diskussion

Tatsächlich musste der 14-Jährige aufgrund genau dieser Kopfnote eine Absage hinnehmen, nachdem er sich mit dem Zeugnis bei einem mittelständischen Unternehmen um ein Berufspraktikum bewarb. In der Begründung des Unternehmen wurde auf eben jene Kopfnote verwiesen. Die Eltern begründeten ihre Klage damit, dass die schlechte Note auf dem Halbjahreszeugnis ohne jegliche Vorwarnung kam. Auch der Klassenlehrer habe bei einem Elterngespräch Ende Januar vorigen Jahres keine stichhaltigen Gründe für diese Beurteilung vorbringen können, erklärten die Eltern am Rande der Verhandlung. Weil sich auch die Schule zur Notenvergabe nicht äußerte, sahen die Kläger die Kriterien für die Vergabe von Kopfnoten als nicht erkennbar an. Sie forderten mit ihrer Klage die Schule auf, das alte Zeugnis aufzuheben und durch ein neues zu ersetzen. Erst in der Gerichtsverhandlung erhielten die Kläger Einblick in die Dokumente, die die Kopfnote rechtfertigten. Dies sei aber im Rahmen des rechtlich Zulässigen", wie der Richter ausführte.

Die Diskussion um den grundsätzlichen Nutzen von Kopfnoten hält unterdessen an. Erst im vergangenen November hatte die Landesregierung die Zahl der zu vergebenden Kopfnoten von sechs auf drei gesenkt. Für weitere Verwirrung sorgt die Tatsache, dass in kirchlichen Schulen Kopfnoten gar nicht vergeben werden. Das wurde sogar vom zuständigen Ministerium anerkannt. Nicht alle Schulen folgen dieser Praxis, einige hatten sich sogar auf "Einheitsnoten" geeinigt, wie vor wenigen Wochen bekannt wurde. Derzeit vergeben Lehrer Kopfnoten in Sachen Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/Sorgfalt und im Sozialverhalten. Die Lehrergewerkschaft GEW sowie Schüler- und Elternvertretungen hatten vergeblich gegen die Wiedereinführung von Kopfnoten protestiert. Die Kölner Richter ließen in ihrem Urteilsspruch aber die Möglichkeit der Berufung vorm Oberverwaltungsgericht Münster zu, hieß es dazu abschließend.







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