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25. 05. 2012
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Verwaltungsgericht Köln mahnt Wehrgerechtigkeit an


26.03.2009 09:05 von:

Schlagwörter: Köln,Verwaltungsgericht,Verfassung,Einberufung,Bundeswehr,Wehrgerechtigkeit,Bund

Die Wehrgerechtigkeit bei der Einberufung junger Männer zum Wehrdienst bei der Bundeswehr ist nicht mehr gegeben, die derzeitige Praxis der Einberufung mithin verfassungswidrig. So lässt sich das aktuelle Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zusammenfassen. Der Fall wird nun vor dem Bundesverfassungsgericht erneut verhandelt, die Karlsruher Verfassungshüter müssen dabei die gängige Praxis der Einberufung einer abschließenden Beurteilung unterziehen. Im konkreten Fall ging es um die Einberufung von zwei jungen Männern, die das Gericht angerufen hatten. Der Fall wurde zugleich an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, um ein abschließendes Urteil über die Verfassungsmäßigkeit zu finden.

In dieser Woche hatte das Handelsblatt über den Fall berichtet und damit bundesweite Aufmerksamkeit erzielt. Aufgrund der Etatkürzungen der vergangenen Jahre werden immer weniger junge Männer einberufen. Die ursprünglich von der Verfassung vorgesehene allgemeine Durchsetzung der Wehrpflicht und die damit einhergehende Wehrgerechtigkeit sei aufgrund des geringen Anteils von Einberufenen an der Gesamtzahl der jungen Männer nicht mehr gegeben, so die Ansicht der Kölner Verwaltungsrichter. Dies ergibt sich laut Beschluss des Gerichts aus den Verfügbarkeitskriterien und Wehrdienstausnahmen. Hinzu kommt, dass derzeit jeder zweite Wehrpflichtige ausgemustert werde. Das Urteil ist allerdings schon etwas älter. Es wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres entschieden, allerdings damals noch nicht veröffentlicht (Az 8K5791/08 und 8K5913/08). Wie Spiegel Online am gestrigen Mittwoch berichtete, habe es in der Vergangenheit am Kölner Gericht bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflichtpraxis gegeben. Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon einmal angerufen wurde, habe es bislang keine endgültige Entscheidung aus Karlsruhe gegeben, berichtete die Online-Ausgabe des Hamburger Nachrichtenmagazins weiter. Auch einzelne Politiker bezweifelten die Wehrgerechtigkeit der derzeitigen Praxis. Die Bundesregierung will aber nach Informationen des Nachrichtenmagazins an der derzeitigen Praxis unbedingt festhalten. Eine eingeschränkte Verwendungsfähigkeit ist seit kurzer Zeit abgeschafft. Durch die neue Rechtslage verringert sich die Zahl der wehrtauglichen jungen Männer ohnehin um rund die Hälfte, schätzen Experten. Vor allem die CDU hält an der allgemeinen Wehrpflicht fest. Während die derzeitige Opposition lieber eine reine Freiwilligenarmee haben will, nimmt die SPD eine Haltung dazwischen. Sie will zwar die Wehrpflicht beibehalten, aber nur noch Freiwillige einziehen, hieß es in dem Online-Artikel des Spiegels.







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