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25. 05. 2012
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Verwaltungsgericht Köln: Nacht-Verkaufsverbot ist rechtens


20.10.2011 20:18 von:

Schlagwörter: Köln,Verwaltungsgericht,2011,Oktober,Brüsseler Platz,Urteil,Nachtverkaufsverbot,

Das Kölner Verwaltungsgericht hat am heutigen Donnerstag ein wichtiges Urteil gefällt. Die Richter bestätigten die Verfügung des Kölner Ordnungsamtes gegen die Betreiberin eines Kioskes am Brüsseler Platz. Die Stadt wollte damit als ein Baustein zur Entspannung der Konflikte zwischen den Wochenendgästen des kleinen innerstädtischen Platzes und den Anwohnern mit ihrem berechtigten Interesse an nächtlichen Ruhezeiten. Gerade in den Sommermonaten und dann besonders an den Wochenende ist der Platz beliebtes Ziel von Gästen aus Köln und der Welt. Sogar in Stadtführern wird der Brüsseler Platz inzwischen als „In-Location“ geführt, entsprechend groß ist der Andrang. Mit der Verfügung will die Stadt zumindest den Nachschub an alkoholischen Getränken in direkter Nachbarschaft unterbinden. Die Betreiberin des Kioskes hatte dagegen geklagt, die wurde nun zurückgewiesen (Az 1K 2016/11).

Das Verkaufsverbot gilt in den Nächten vor Sonn- und Feiertagen ab 24 Uhr und wurde im Spätsommer von städtischer Seite verkündet. Stadtdirektor Guido Kahlen zeigte sich in einer ersten Stellungnahme erleichtert über die Entscheidung der Verwaltungsrichter. "Nach ersten Erfahrungen haben wir hiermit ein wirklich wirksames Instrument haben, um einen Interessensausgleich zwischen Anwohnern und Platzbesuchern zu erreichen – allerdings nur ein Mal in der Woche", so der Rechtsdezernent. Das Urteil erging in einem so genannten „einstweiligen Rechtsschutzverfahren“, wie das städtische Presseamt abschließend meldete.

In einem zweiten Urteil musste die Stadt indes eine Niederlage hinnehmen. Die Verwaltungsrichter hoben die Verfügung gegen einen 140 Meter vom Brüsseler Platz entfernten Kioskbetrieb auf (Az 1 K 2005/11). Die städtische Ordnungsverfügung gegen dessen Besitzer und den nächtlichen Alkoholverkauf ist damit vorläufig aufgehoben. Die Richter sahen keinen „hinreichenden Nachweis“, dass die Partygäste der Open-Air-Location sich hier mit alkoholischem Nachschub versorgen. Auch den Hinweis der Stadt, dass dies einer „allgemeinen Lebenserfahrung“ entspreche, fand bei den Richter keine Anerkennung. In einigen Wochen wird die schriftliche Begründung auch dieses Urteils erwartet. Die Stadt wird dabei den Wortlaut daraufhin prüfen, ob eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Aussichten auf Erfolg habe. Ob die Kioskbesitzerin Ähnliches mit dem ersten Urteil vorhat, ist ebenfalls noch nicht bekannt.







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