25. 05. 2012
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Verwaltungsgericht Köln: Sonderveranstaltungen bleiben verboten
Es war ein langsamer und am Ende doch erfolgloser Kampf des Betreibers Hape Linder. Wie das Verwaltungsgericht Köln am heutigen Dienstag entschieden hatte, bleiben Sonderveranstaltungen im "Limelight" im ehemaligen Kasino der belgischen Streitkräfte im Stadtteil Junkersdorf verboten. Zugelassen sei das Limelight demnach nur noch als Bar- und/oder Restaurantbetrieb. Dem heutigen Urteil ging ein bereits seit Jahren währender Kampf um die notwendigen Genehmigungen voraus. Unter großer Anteilnahme der Anwohner und Gäste des Limelight und mit Unterstützung aus Lokalpolitik und Stadtverwaltung hatten die Verantwortlichen noch im Sommer vergangenen Jahres einen vorläufigen Sieg errungen. Zwar stand auch damals schon das Damoklesschwer einer Anwohnerklage im Raum. Zunächst aber ging es um eine formale Baugenehmigung.
Mit dem heutigen Urteil steht der Betreiber faktisch vor dem Aus. Ohne Sonderveranstaltungen, wie etwa Hochzeiten, Betriebsfeiern oder Vereinsaktivitäten, im großen Veranstaltungssaal sei der wirtschaftliche Betrieb der denkmalgeschützten Liegenschaft nicht darstellbar, hatte Lindner immer wieder betont. Das Gericht verhandelte am heutigen Dienstag sowohl die Klagen der Nachbarn gegen die Baugenehmigung der Stadt Köln, die einen Veranstaltungsbetrieb bis 22 Uhr vorsah, als auch verschiedene Klagen des Betreibers. Die im vergangenen Jahr erteilte Baugenehmigung war Auslöser der Anwohnerklage gewesen. Die hatten Lärmbelästigungen im Umfeld der Veranstaltungsräumlichkeit als Begründung geltend gemacht. Mit dem heutigen Urteil ist zugleich auch die Baugenehmigung aufgehoben, teilte die Stadt weiter mit. So wird das Limelight zukpnftig nur noch als Bar- und Restaurantbetrieb freitags und samstags bis 3 Uhr und an den anderen Öffnungstagen bis 1 Uhr geöffnet sein.
Bereits in einem gerichtlichen Eilverfahren hatten die Kölner Verwaltungsrichter dem Betreiber enge Grenzen gesetzt. So dürften nach dieser Entscheidung der Veranstaltungsbetrieb statt bis 22 nur noch bis 21 Uhr stattfinden. Gegen das Urteil hatten Stadt und Betreiber Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, auch damit waren sie erfolglos. Die Münsteraner Richter hielten an dem frühen Veranstaltungsende fest. Die Stadt hatte im Vorfeld angeregt, den um den Betrieb des Limelight entfachten Konflikt außergerichtlich innerhalb eines Mediationsverfahrens zu lösen. Die frühere Baugenehmigung des Limelight aus dem Jahr 2004 war erloschen, da während des Insolvenzverfahrens in 2006 der damalige Insolvenzverwalter den Verzicht darauf erklärt hatte. Dieser Verzicht ist nach der heute vom Verwaltungsgericht getroffenen Entscheidung wirksam. Ein zwischenzeitlich eingereichter Bauantrag scheiterte bereits im letzten Sommer aufgrund der Überschreitung der maßgeblichen Lärmgrenzwerte, teilte die Stadt abschließend mit.
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