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26. 05. 2012
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Verwaltungsgericht Köln spricht Urteil zur "letzten Meile"


17.12.2008 23:00 von:

Schlagwörter: Verwaltungsgericht,Köln,Urteil,Letzte Meile,Telekommunikation

Dabei geht um die von der Bundesnetzagentur festgelegten Mietpreise der TAL („letzte Meile“), die nach Meinung der Telekom-Wettbewerber zu teuer sind. Das Verfahren läuft bereits seit dem Jahr 1999. Nach dem Urteil muss die Regulierungsbehörde nun die Mietpreise neu festlegen, Kritik übte das Gericht in seiner Urteilsbegründung an der Praxis der Gebührenberechnung. Die richte sich ausschließlich nach den Wiederbeschaffungskosten der Telekom auf dem Stand von 1999, nicht jedoch nach den tatsächlichen Kosten des Netzaufbaus. In der Folge dürfen die Wettbewerber mit niedrigeren Überlassungsentgelten rechnen, hieß es dazu weiter.

"Wir begrüßen das Urteil und freuen uns, dass unsere Ausdauer Früchte trägt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln bestätigt die Argumentation der Wettbewerber, dass der monatliche Mietpreis für die Letzte Meile, den wir und andere Wettbewerber an die Telekom zahlen, in den vergangenen Jahren zu hoch war“, erklärte EWE-Tel-Geschäftsführer Hans-Joachim Klein. Die nächste Entscheidung über die TAL-Entgelte stehe im Frühjahr kommenden Jahres an. Klein und viele seiner Mitbewerber hoffen nun, durch das Urteil deutlich weniger an TAL-Mieten an die Telekom abführen zu müssen. Klein sieht das Urteil daher auch als „deutliches Zeichen für den infrastrukturbasierten Wettbewerb“. Die Kläger sehen auch keinen Widerspruch zwischen Gebührensenkung und dem derzeit laufenden Ausbau der Breitband-Glasfasernetze. Mittelfristig müsse es eine Ko-Existenz beider Modelle (Glasfaser und normale Leitung) geben, will man leistungsfähige Netze und Angebote in der Fläche anbieten. Vor allem bei der Versorgung des ländlichen Raums hat die Deutsche Telekom AG noch immer ein Fast-Monopol.







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