26. 05. 2012
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Verwaltungsgericht Köln spricht Urteil zur "letzten Meile"
Dabei geht um die von der Bundesnetzagentur festgelegten Mietpreise der
TAL („letzte Meile“), die nach Meinung der Telekom-Wettbewerber zu
teuer sind.
Das Verfahren läuft bereits seit dem Jahr 1999. Nach dem Urteil muss
die Regulierungsbehörde nun die Mietpreise neu festlegen, Kritik übte
das Gericht in seiner Urteilsbegründung an der Praxis der
Gebührenberechnung. Die richte sich ausschließlich nach den
Wiederbeschaffungskosten der Telekom auf dem Stand von 1999, nicht
jedoch nach den tatsächlichen Kosten des Netzaufbaus. In der Folge
dürfen die Wettbewerber mit niedrigeren Überlassungsentgelten rechnen,
hieß es dazu weiter.
"Wir begrüßen das Urteil und freuen uns, dass unsere Ausdauer Früchte
trägt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln bestätigt die
Argumentation der Wettbewerber, dass der monatliche Mietpreis für die
Letzte Meile, den wir und andere Wettbewerber an die Telekom zahlen, in
den vergangenen Jahren zu hoch war“, erklärte EWE-Tel-Geschäftsführer
Hans-Joachim Klein. Die nächste Entscheidung über die TAL-Entgelte
stehe im Frühjahr kommenden Jahres an. Klein und viele seiner
Mitbewerber hoffen nun, durch das Urteil deutlich weniger an TAL-Mieten
an die Telekom abführen zu müssen. Klein sieht das Urteil daher auch
als „deutliches Zeichen für den infrastrukturbasierten Wettbewerb“. Die
Kläger sehen auch keinen Widerspruch zwischen Gebührensenkung und dem
derzeit laufenden Ausbau der Breitband-Glasfasernetze. Mittelfristig
müsse es eine Ko-Existenz beider Modelle (Glasfaser und normale
Leitung) geben, will man leistungsfähige Netze und Angebote in der
Fläche anbieten. Vor allem bei der Versorgung des ländlichen Raums hat
die Deutsche Telekom AG noch immer ein Fast-Monopol.
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