Wetter

Boersen News





Köln Nachrichten Neu


zum Archiv ->

Köln Nachrichten bei Twitter





26. 05. 2012
Seite drucken

Verwaltungsgericht Köln stoppt Glasverbot


03.02.2010 18:52 von:

Schlagwörter: Köln,Verwaltungsgericht,Urteil,Verbot,Stadtverwaltung,Allgemeinverfügung,Flasche

Das Kölner Verwaltungsgericht hat am heutigen Mittwoch das geplante Verbot von Glasflaschen in drei Bereichen der Kölner Innenstadt mit sofortiger Wirkung gestoppt. Das Gericht gab damit der Klage eines Anwohners auf der Zülpicher Straße statt, der gegen die am 13. Januar 2010 erlassene Allgemeinverfügung der Kommunalverwaltung Klage eingereicht hatte. Mit der Maßnahme hatte die Stadt die Absicht verfolgt, gefährliche Glasscherben im Quartier Latäng, auf den Ringen sowie in der Kölner Altstadt zu verhindern. In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Verletzungen aufgrund von Stürzen gegeben. Im letzten Jahr wurde sogar ein junger Karnevalist durch einen Täter mit einer Glasflasche schwer verletzt. Die Stadt Köln hatte nach den ersten Bemühungen ihre eigene Vorlage entsprechend angepasst, da andere Verwaltungsgerichte bereits zuvor entsprechende Anordnungen in anderen Städten (Freiburg) gerichtlich untersagt hatte.

Das Urteil des Kölner Gerichts trifft die Stadt hart. Erst am Tag zuvor hatten Stadtdirektor Guido Kahlen sowie Vertreter der Polizei, des Festkomitees Kölner Karnevals und der Kölner Kultband Bläck Fööss ein neues Plakatmotiv präsentiert, das auf das bevorstehende Glasverbot hinweisen sollte. In seiner Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr rein vorsorgliche Maßnahmen, wie ein vorbeugendes Verbot, grundsätzlich nicht zulasse. Allein das in der Allgemeinverfügung verbotene Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stelle noch keine "Gefahr" im Rechtssinne dar, argumentierten die Verwaltungsrichter. So sei die Benutzung von Glasbehältern an sich nicht gefährlich. Gefährlich werde das erst im Falle eines ordnungswidrigen oder strafbaren Verhaltens, zum Beispiel durch das rechtswidrige Beseitigen von leeren Glasflaschen sowie im Falle einer versuchten gefährlichen Körperverletzung.

Das Verbot trifft nach Ansicht des Gerichts aber eine Vielzahl von Personen, die sich ordnungsgemäß verhielten und deswegen im Rechtssinne als so genannte "Nichtstörer" gelten. Neben dem klagenden Anwohner hatten im Vorfeld des heutigen Urteils vier Kioskbesitzer in jeweiligen Eilanträgen Ähnliches beantragt. Über sie soll in Kürze entschieden werden. Die Stadt kann nun innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einreichen. Das Urteil trägt das Aktenzeichen Az: 20 L 88/10.

Aktualisierung: 3. Februar 2010, 20:45 Uhr

Die Stadt Köln hat am Abend mit einer Stellungnahme auf das Gerichtsurteil reagiert und eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angekündigt. Die Aktion inklusive der Plakate soll demnach fortgesetzt werden. "Die Stadt Köln ist der Überzeugung: Ein möglichst ungefährdetes, verletzungsfreies Feiern kann am Besten erreicht werden, wenn die Gefahren durch umher liegendes, zerbrochenes und schlimmstenfalls als Waffe eingesetztes Glas eingedämmt werden", so Stadtdirektor Guido Kahlen am späten Abend.


Linktipp:

Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren:

15. Januar 2010: Flaschenbier im Straßenkarneval kann teuer werden

24. November 2009: Keine Glasfalschen im Straßenkarneval

19. November 2009: IHK Köln bezieht Stellung zu Glasflaschenverbot







Artikel Service
plugin.tt_news ERROR:
No code given



Köln Nachrichten - das topaktuelle Newsportal fü Köln und die Region
Köln Nachrichten - developed with TYPO3 by beuse und beuse