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26. 05. 2012
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VG Köln bestätigt Zulässigkeit der Bettensteuer


20.07.2011 18:15 von:

Schlagwörter: Köln,Verwaltungsgericht,Kulturförderabgabe,2011,Juli,Revision,Richter,Urteil,Bet

Die Kölner Verwaltungsspitze hat mit Erleichterung die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln) zur Kenntnis genommen. In ihrem Urteil (Az: Az 24 K 6736/10) folgten die Richter der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung in Sachen Kulturförderabgabe, von den Kritikern auch gerne als "Bettensteuer" bezeichnet. Die Steuer, die seit Oktober vergangenen Jahres erhoben, nach einer Absprache mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA jedoch bis zur Urteilsfindung ausgesetzt wurde, sei rechtmäßig, so das klare Urteil der Kölner Verwaltungsrichter. Oberbürgermeister Jürgen Roters und Wirtschaftsdezernentin Ute Berg begrüßten das Urteil. "Die Haltung der Stadt wurde in vollem Umfang bestätigt", so die beiden Sozialdemokraten im Verwaltungsvorstand nach Bekanntwerden des Urteils.

Demnach sei die Stadt Köln weder landesrechtlich noch verfassungsrechtlich gehindert, die Kulturförderabgabe zu erheben. Die neue Kommunalabgabe sei eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Es handele sich bei ihr auch nicht um eine Art Umsatzsteuer, die nur vom Bund erhoben werden könne. Die Stadt sei außerdem nicht verpflichtet, beruflich veranlasste Übernachtungen generell von der Besteuerung auszunehmen. Die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes vorgenommene Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben stehe ebenfalls der Kulturförderabgabe nicht entgegen.

"Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil. Es bestätigt in vollem Umfang die Haltung der Stadt Köln", so die erste Stellungnahme des Kölner Verwaltungschefs. Auch Stadtkämmerin Gabriele C. Klug begrüßte das Urteil: "Bei uns hat kein Zweifel bestanden, dass unsere Rechtsauffassung richtig ist. Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Kulturförderabgabe. Wir werden jetzt sorgfältig den weiteren Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzung beobachten", so Klug. Das Urteil ist allerdings noch nicht endgültig, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache haben die Verwaltungsrichter eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ausdrücklich zugelassen.</p< <p> Am 23. März vergangenen Jahres hatte der Rat der Stadt Köln die so genannte Kulturförderabgabe beschlossen. Seit dem 1. Oktober 2010 werden in Köln Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert. Der Abgabensatz beträgt fünf Prozent des Übernachtungspreises. Die Kulturförderabgabe wurde als Maßnahme zur Verringerung des städtischen Haushaltsdefizits beschlossen. Die zu erwartenden Einnahmen fließen praktisch als Gegenleistung in die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus. Entgegen Befürchtungen von Kritikern der Kulturförderabgabe haben sich die Übernachtungszahlen in Köln in den vergangenen Monaten positiv entwickelt. So stieg die Zahl der Übernachtungen in Köln von Januar bis Mai 2011 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15,1 Prozent an. Allein im Monat Mai übernachteten in Köln 20,8 Prozent mehr Gäste. Allerdings hatten die Landesstatistiker dafür zwei Großveranstaltungen in NRW ausgemacht, die für diesen Effekt verantwortlich sind. Hoteliers klagen vor allem über die aufwändige Erhebung. So gilt die Kulturförderabgabe lediglich auf den Übernachtungspreis, nicht aber auf andere hotelnahe Dienstleistungen wie beispielsweise das Frühstück.







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