26. 05. 2012
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VG Köln: Gremienwahlen im November 2009 waren rechtmäßig
Der Kölner Stadtrat muss die Gremienwahlen Ende 2009 nicht wiederholen. Wie das städtische Presseamt der Stadt in dieser Woche verkündete, wurde die Klage der als rechtsextrem eingestuften Formation "pro Köln" vom Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) abgewiesen (Az: 4 K 915/2010). Die hatte im Dezember 2009 Klage gegen gleich zwölf Gremienwahlen, unter anderem die Wahlen zur Landschaftsversammlung, zum Zweckverbandsversammlung Sparkasse KölnBonn, sowie die Vorschläge bzw. Wahlen von Aufsichtsratsvertretern unter anderem für die Stadtwerke GmbH, die KVB AG oder die GAG Immobilien AG erhoben. Parallel hatten die Rechtspopulisten auch die Bezirkregierung zur Beanstandung aufgefordert. Die Bezirksregierung hatte Anfang 2010 die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt und keinen Anlass zur Beanstandung der Wahlen gesehen, meldete die Stadt weiter.
Diese Rechtsauffassung haben nun auch die Richter des Verwaltungsgerichts bestätigt und damit die Klage abgewiesen. Der in der sogenannten "Tönisvorst-Entscheidung" vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Grundsatz der Spiegelbildlichkeit sei auf den hier gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit muss bei der Besetzung von Ratsausschüssen ein Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse im Rat erreicht werden. Daher sind bei Ausschusswahlen Listenverbindungen, die die Sitzverteilung nachteilig zu Lasten einer anderen Liste beeinflussen, unzulässig. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die betroffenen Gremien keine aus dem Rat abgeleiteten Repräsentativorgane seien, sondern es sich um externe Gremien mit Verwaltungsaufgaben handele. Das Bundesverwaltungsgericht habe eine deutliche Trennlinie gezogen, bei welchen Gremien die Spiegelbildlichkeit gelte. In den hier gegenständlichen Fällen seien Listenverbindungen zulässig. Da die Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt sei, müsse eine Berufung nicht zugelassen werden, hieß es dazu weiter.
Die Richter widersprachen damit auch den von "pro Köln" immer wieder geäußerten Vorwürfen, die damaligen Wahlen seien nicht demokratisch gewesen. Vielmehr seien sie erklärter Wille der Ratsmehrheit und damit korrekt, betonte die Stadt. "Das Gericht bestätigt unsere Rechtsauffassung. Die Beschlüsse des Rates waren und sind rechtmäßig. Ich bin aber auch dankbar, dass das Gericht deutlich den Versuchen von Pro Köln entgegengetreten ist, die Entscheidungen des Rates als undemokratisch darzustellen. Die mündliche Verhandlung hat erneut gezeigt, dass Pro Köln Schwierigkeiten hat, die demokratischen Spielregeln zu akzeptieren", kommentierte Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters das Gerichtsurteil.
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