26. 05. 2012
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VG Köln: Nokia muss Fördermittel nicht zurückzahlen
Der finnische Mobiltelefonhersteller Nokia muss keine Fördergelder an den Bund zurückzahlen. Das Kölner Verwaltungsgericht (VG Köln) hat in einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klage des finnischen Mobiltelefon-Produzenten gegen die Bundesrepublik stattgegeben. Damit muss das Unternehmen die Fördergelder nicht an den Bund zurückzahlen. Beklagter war das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Im Sommer 2008 hatte Nokia seinen Rückzug vom Standort Bochum bekannt gegeben und damit eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Bundesregierung hatte daraufhin die Rückzahlung von 1,3 Millionen Euro bundesstaatlicher Fördermittel in einem amtlichen Bescheid zurückgefordert, das Unternehmen hatte diesen Bescheid angefochten. Die Gelder waren im Jahr 2004 an Nokia, genauer an das Nokia Research Center, geflossen. Ziel war die Entwicklung neuer Mobilfunk-Anwendungen.
Die Rückforderung begründete das Ministerium damit, dass Teil des geförderten Vorhabens nach Abschluss der Projektphase auch eine mehrjährige Verwertungsphase in Bochum sei. Nach der Schließung des Standorts werde der Förderungszweck verfehlt, so das Argument des Ministeriums. Dem wollten die Kölner Richter aber nicht folgen. In ihrer Urteilsbegründung führten die Richter aus, dass die Fördergelder nicht ausdrücklich an eine mittelfristige Standortzusage des Empfängers gekoppelt. Das beziehe sich auch auf den Erhalt des Forschungszentrums, das mit dem Abzug aus Bochum ebenfalls aufgelöst wurde. Die Verwaltungsrichter ließen eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu. Die Frist dafür endet einen Monat nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung, hieß es dazu abschließend.
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